gegnerischer Anwalt

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Bevor eine Kanzlei/ ein Anwalt ein Mandat annimmt, wird ein sogenannter Conflict Check durchgeführt, dabei wird überprüft, ob schon mal für die Gegenseite gearbeitet wurde. Wenn ja, wird der Anwalt (bzw. die ganze Kanzlei) den Fall nicht annehmen. Selbst wenn beide Fälle nichts miteinander zu tun haben.

Du solltest dir daher einen komplett anderen Anwalt suchen.

Jain,

wie hier gesagt wurde, gleichzeitig geht gar nicht, aber auch wenn er ihn früher in einer ähnlichen Sache vertreten hat, halte ich das von dir für entweder nicht für angemessen oder - sehr geschickt gedacht. Aber der darf nichts aus seinem ehemaligen Mandat anführen, sonst wäre er beruflich und standesrechtlich geliefert.

Da fehlen aber die Details.

@all, lesen hilft, es geht hier nicht um eine gleichzeitige Vertretung.

der Anwalt ist gut und ich wollte ihn verpflichten bevor es der Gegner tut.

Warum den Anwalt des Gegners nehmen? Das wäre ja wie Benzin ins´ Feuer schütten...

vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, der Anwalt war bereits einmal für den Gegner in einer anderen Sache tätig, jetzt geht es um etwas anderes

Die Anwalt deines Gegners wird dich in dieser Sache gar nicht nehmen. Seit wann vertritt ein Anwalt Kläger und Angeklagten. Bei Scheidungen kannst du den gleichen Anwalt nehmen, wie der oder die andere. Aber da ist es nur zu empfehlen, wenn man sich einig ist. Wird wohl besser sein, du suchst dir einen anderen Anwalt.

Ein Anwalt kann nicht zwei gegnerische Parteien gleichzeitig vertreten, er gerät dadurch in einen Gewissenskonflikt. Das wird Dir der Anwalt aber mitteilen und in derartigen Fällen das Mandat ablehnen.