Vertragsstrafe in Höhe von 100€ nach Ladendiebstahl für ca 3€ ist das rechtens War das erste mal das ich was gestohlen habe kann ich was tun?

10 Antworten

Grundsätzlich ist eine solche "Fangprämie" zulässig; der BGH (Bundesgerichtshof - 1979 (BGHZ 75, 230 ff.) hat entschieden, daß die Höhe dieser Fangprämie im Verhältnis zum Warenwert und zum entstandenen Schaden stehen muß.

Ferner führt der BGH aus, dass in Bagatellfällen die Erhebung einer Fangprämie auch unzulässig sein kann (BGHZ 75, 230). Das bedeutet aber nicht, dass in Bagatellfällen immer eine Fangprämie unzulässig sein muss; hier ist der Einzelfall zu würdigen.

Die Fangprämie ist KEINE BESTRAFUNG sondern soll, wenn auch pauschaliert, eine Kostenerstattung (Schadenersatz) für das geschädigte Unternehmen darstellen.

Man geht allgemein davon aus, daß die Zahlung mind. 25 € und höchstens 100 € betragen kann.

Bei einem Warenwert von 3 € wäre aus meiner Sicht eine Zahlung von 25 € angemessen.

Der Forderung kann widersprochen werden und es kann dann in einem späteren Prozeß geklärt werden, ob sie angemessen ist.

Ggf. ist anwaltlicher Rat einzuholen.

Diebstahl ist Diebstahl. Es macht keinen Unterschied, wie groß der Wert des gestohlen Gegnstandes hatte. Es ist eine Straftat, auch wenn du bis jetzt keine Vorstrafen hattest.

300€ ist eine angemessene und milde Strafe. Lass es dir eine Lehre sein und halte dich in Zukunft an die Regeln.

Du könntest dir theoretisch einen Anwalt nehmen und dagegen klagen, aber das wäre mehr als unsinnig. Da die Chance, dass du diesen Prozess gewinnst praktisch bei 0 stehen. außerdem wären Anwaltskosten um ein Vielfaches höher.

"Vertragsstrafe in Höhe von 100€ nach Ladendiebstahl für ca 3€ ist das rechtens "

Ja.

"War das erste mal das  ich was gestohlen habe kann ich was tun?"

Daraus lernen, zahlen und nicht mehr stehlen.

Du erklärst dich mit dem Betreten des Supermarktes mit der Hausordnung einverstanden, da die Kosten noch im Rahmen liegen kannst du nichts machen.

furbo  22.09.2015, 07:42

Die Hausordnung hat mit der Rechtmaessigkeit einer Fangpraemie nichts zu tun.

Ralfi1988  22.09.2015, 12:11
@furbo

Mit betreten des Hauses erklärst du dich aber einverstanden, obs rechtmäßig ist oder nicht spielt doch gar keine Rolle, erstmal hast du die Schulden. Ob du die durch Klagen zurückbekommst steht doch auf einem anderen Blatt.

Das erste mal, war schon einmal zu viel. 100€ ist rechtens. Beim nächsten mal, wirst Du nicht so gimpflich davon kommen.