Kann eine Anzeige bei ladendiebstahl fallengelassen werden?

11 Antworten

Die Anzeige zurück zu ziehen bringt vermutlich mehr Schreibkram als die ganze Sache wert ist. Das tut sich kein Laden an.

Aber bei der geringen Summe des gestohlenen Gutes, wird in aller Regel das Verfahren eingestellt.

Wir waren 2 persone.Jeder hat eine anzeige bekommen,ich hatte im wert von 33-36€ und mein freund genauso

Die Anzeige kann "fallen gelassen werden". Du erfüllst die besten Voraussetzungen dafür. Das einzige, was eventuell ein kleines bisschen kritisch ist, ist der Wert des Stehlgutes, aber 33 € sind rechtlich gesehen immer noch eine sogenannte "geringwertige Sache".

Wenn du ehrlich einsichtig bist, halte ich eine Einstellung des Strafverfahrens für sehr wahrscheinlich. Aber das letzte Wort haben natürlich Staatsanwaltschaft und Gericht.

Der Vorfall wird aber trotzdem gespeichert. Beim nächsten mal bist du dann kein Ersttäter mehr und eine Einstellung wird dann unwahrscheinlicher. Aber du hast ja nicht vor, noch einmal zu klauen ;-)

Der wert war eben 33-36€,bei meinem freund genauso.Bekommen wir da einfach einen brief oder geht das vor gericht? Nee nicht nochmal,ist mir der ärger nicht wert

@lochstopfer2002

Das kann man nicht sicher voraussagen. Meine Vermutung ist, dass du höchstens eine Vorladung für eine Vernehmung bei der Polizei erhältst. Eine Gerichtsverhandlung halte ich für unwahrscheinlich, aber wie gesagt, das letzte Wort haben natürlich Staatsanwaltschaft und Gericht. Hab einfach Geduld und warte ab. Nimm das ernst, aber mach dir nicht allzu viele Sorgen. Alles halb so wild.

Wie lange bleibt soetwas eingetragen im Buch bis ich wieder eine anzeuge bekomme (nicht das führubgszeugnis) ?

Hallo,

Kann ja...wird aber kaum. Ein Diebstahl ist und bleibt ein Diebstahl.

Der geschädigte (Beraubte) müsste auf eine Anzeige verzichten bzw. diese zurückziehen...das wir aber wohl kaum jemand machen.

GLG

Aber sind kosten um die anzeige zubearbeiten etc nicht viel höher als die 33€ ?

@lochstopfer2002

Das stimmt schon ja. Nur geht es da um einen "Gesetzesbruch". Wenn der Bestohlene auf eine Anzeige besteht bzw. diese erzwingt wird es auch zu einer kommen. Sollte er darauf verzichten und nichts melden und dir "auf die Finger klopfen" bist du vermutlich nochmal mit nem Blauen Auge davongekommen.

GLG

@verreisterNutzer

Ich muss ja auch in paar tagen auf die wache zur aussage

Sobald die Polizei das aufgenommen geht das seinen normalen Weg.

Bei Minderjährigen bekommt Papi nette blaue Briefe vom Staatsanwalt.

Und ab JETZT zählt man als Ersttäter, weil dadurch das Vorstrafenregister-Zählwerk aktiviert wurde. Außerdem erwarten einen i.d.R. 1 Jahr Hausverbot in dem Geschäft.

Kann das auch fallen gelassen werden? Gerade weil es das erste mal war und die kosten für prozess (?),bearbeitung etc viel höher sind? 3 monate hausverbot waren es vom laden,geld müssen wir keins zahlen

@lochstopfer2002

Zum Prozess würde es nur kommen, wenn man alles abstreitet.

Die Kosten ? Die zahlt doch sowieso der Täter, deswegen juckt das den Steuerzahler nicht die Bohne.

Unter umständen ja.

Aber der bestohlende kann Klage erzwingen.

Die haben gesagt es gibt seitens vom laden keine strafe,die müssen das nur anzeigen