Versuchte Ladendiebstahl Jugendliche, muss ich Vertragsstrafe zahlen?
Hallo Zusammen, mein 16 j. Sohn würde beim Ladendiebstahl erwischt. " eine Flasche Likör"
Er bekam eine Anzeige und das wegen waren wir schon reumütig bei Polizei. Strafverfahren läuft.
Heute bekam ich zusätzlich ein Brief von Rechtsanwalt M. Nibbe über Vertragsstrafe/ Feststellungskosten 50 € + 45 € Anwalt gebühren.
Ist es rechtlich? Muss ich bezahlen??
Ich wurde nicht mal Informiert über diese Straftat meines Sohnes. Erführ erst 10 Tage später - durch Einladung zur Polizei.
Mein Aufsichtspflicht als Elternteil habe ich nicht verletzt. Das mein Sohn eine Strafanzeige " mit möglichen Konsequenzen" kriegt verstehe ich, aber dieser Außergerichtlicher-schreiben nicht "oder irre ich mich??"
Bitte um Antwort! Danke!
5 Antworten
Rechtlich extrem eng. Schon die eigentliche "Fangprämie " ist grenzwertig,a ber wohl zulässig Aber da Ganze an eine Rechtsanwalt abzugeben, anstatt die gleich einzufordern, halt ich für rechtswidrig. Auskunft kan naber nurein Anwalt geben.
Die Vertragsstrafe ist Rechtens, bezahlen muss sie dein Sohn, denn er wurde vertragsbrüchig, da er bei Betreten des Ladens die "allgemeinen Geschäftsbedingungen " akzeptiert und somit einen verhaltensversprechen abgibt
Ist es rechtlich? Muss ich bezahlen??
Die Vertragsstrafe ist Rechtens, bezahlen muss sie dein Sohn, denn er wurde vertragsbrüchig.
Am besten wäre es, wenn sie einen Anwalt kontaktieren. Die können eine sehr präzise Antwort darauf geben und es kommen keine diskussionen zwischen verschiedenen Usern auf :)
Normal sind die 40-50 Euro strafe Einfach mal bei der Polizei nachhaken ;)