Versuchte Ladendiebstahl Jugendliche, muss ich Vertragsstrafe zahlen?

5 Antworten

Rechtlich extrem eng. Schon die eigentliche "Fangprämie " ist grenzwertig,a ber wohl zulässig Aber da Ganze an eine Rechtsanwalt abzugeben, anstatt die gleich einzufordern, halt ich für rechtswidrig. Auskunft kan naber nurein Anwalt geben.

Dankeschön, werde ich morgen früh sofort tun!!

Die Vertragsstrafe ist Rechtens, bezahlen muss sie dein Sohn, denn er wurde vertragsbrüchig, da er bei Betreten des Ladens die "allgemeinen Geschäftsbedingungen " akzeptiert und somit einen verhaltensversprechen abgibt

Danke für die Antwort! Verstehe ich. das heißt auch das mein Sohn Strafe zahlen kann die in Rahmen des Taschengeldes liegt?!! Ich persönlich habe doch keine AGB verletzt (warum werde ich mit in direkt bestraft) Ich war arbeiten. Und es geschah auf dem weg von der Schule.
Ist schon alles peinlich genug. Hm.... Ich könnte ihm Kopf abschrauben..... Und wahnsinnig sauer das ich nicht sofort informiert worden bin, als dies geschah.

Ist es rechtlich? Muss ich bezahlen??

Die Vertragsstrafe ist Rechtens, bezahlen muss sie dein Sohn, denn er wurde vertragsbrüchig.

ok..... Was heißt Vertragsbrüchig? Er wir doch schon durch Jugendamt bestraft.

@Kontra2010

Mit Betreten des Ladens schließt er einen " verhaltensvertrag" ab

Am besten wäre es, wenn sie einen Anwalt kontaktieren. Die können eine sehr präzise Antwort darauf geben und es kommen keine diskussionen zwischen verschiedenen Usern auf :)

Normal sind die 40-50 Euro strafe Einfach mal bei der Polizei nachhaken ;)

Blödsinn. Normal ist, dass man nicht klauen geht. Und Vertragsstrafen können unterschiedliche Höhen haben. 150 Euro sind auch schon mal drin.