Ladendiebstahl mit Alufolie - gewerbsmäßig?

3 Antworten

Ein gewerbsmäßiger Diebstahl im besonders schweren Fall liegt vor, wenn der Täter sich aus der wiederholten Tatbegehung eine fortlaufenden Einnahmequelle von einigem Umfang und einer gewissen Dauer verschaffen will, ohne dass er daraus ein kriminelles Gewerbe zu machen braucht. Bei einem einzigen Diebstahl ist das wohl nicht der Fall.

Wohl kann es sich jedoch schon um einen besonders schweren Fall handeln, sofern die Sache gegen Wegnahme besonders gesichert ist, § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB. http://dejure.org/gesetze/StGB/243.html

Wobei die elektronische Sicherung lediglich zur Wiedererlangung der Ware durch den Ladeninhaber dient. 

@Schokorecht

Stimmt, jetzt wo du's sagst!

@Schokorecht

Das dürfte wohl eher umstritten sein. Eine Meinung mag das wohl vertreten, keinesfalls ist das jedoch pauschalisierend feststellbar.

Gewerbsmaessig wohl nicht, es durfte als einfacher Diebstahl gewertet werden. Allerdings bist du recht planerisch vorgegangen, hast deine Tat entsprechend vorbereitet = du hast eine hohe kriminelle Energie gezeigt = hoehere Straferwartung.

Es geht hier wohl um die Frage, ob § 243 StGB ("Besonders schwerer Fall des Diebstahls") vorliegt.

Die Gewerbsmäßigkeit (Nr. 3) resultiert zumindest nicht aus der ausgekleideten Tasche. Wohl aber, wenn du dir mit Diebstahl deinen Lebensunterhalt bestreitest (konkret siehe Antwort von Haglaz).

Die Nr. 4 ("gegen Wegnahme besonders gesichert") kommt zumindest beim Diebstahl von mit elektronischen Warensicherungen gesicherten Waren (http://de.wikipedia.org/wiki/Warensicherung#Elektronische_Warensicherung_(ELS)_oder_auch'Elektronische_Artikelsicherung_(EAS)) NICHT in Frage, da durch die Systeme nicht die Wegnahme verhindert, sondern die Ergreifung des Diebs nach der Wegnahme ermöglicht werden soll.

Diese sogenannten Regelbeispiele (Nr. 1-7) sind aber nicht abschließend. Das Gericht kann bspw. wegen der Auspolsterung der Tasche dennoch die besondere Schwere der Tat feststellen.

Ein Anwalt wäre wohl eine gute Investition.