Vertrag wurde von der Ehefrau unterschrieben - trotzdem gültig?

6 Antworten

kommt drauf an, ob die ehefrau eine Vollmacht vom Ehemann hatte oder ob der Vertragspartner davon ausgehen durfte, dass sie eine Vollmacht hatte. Wenn nicht, ist der Vertrag ungültig, denn Verträge zu Lasten Dritter (also unbeteiligter) dürfen nicht abgeschlossen werden. Um einen solchen handelt es sich hier, da die Vetragsparteien zu Leistungen verpflichtet werden.

Rosy1974  09.11.2009, 20:03

Genau der gleichen Rechtsauffassung bin ich auch. Wenn die Ehefrau eine Vollmacht hatte und der Vermieter darüber informiert ist, ist er gültig ansonsten nicht.

Ich denke eher nicht, da sie ja nicht namentlich erwähnt ist im Vertrag und sie nicht für den Ehemann unterschreiben kann, da sie ja nicht der Vormund des Ehemannes ist.

Gegenfrage: Ist der Ehemannn denn überhaupt als Vertragspartner im Vertrag erwähnt? Also: "Zwischen X (Mieterin) und Y (Ehemann, namentlich) wird ein Vertrag geschlossen über...") Steht dort der Name des Ehemanns geschrieben, so kann die Ehefrau nur mit Vollmacht unterschreiben. Ansonsten ist der Vertrag ungültig. Ist der Name des Ehemanns gar nicht im Vertrag geschrieben, so ist dann die Ehefrau der Vermieter.

jasonnick 
Fragesteller
 10.11.2009, 11:58

angenommen: im Vertrag steht der Ehemann als Vertragspartner mit Vor und Zuname. Unterzeichnet hat den Vertrag die Ehefrau.

Eine Vollmacht lag mir nicht vor... Muss die Vollmacht vorgelegt werden?

Das hört sich doch gut an. Dann kann der Ehemann auch nicht kündigen, wenn er nicht unterzeichnet hat. Dann darf das nur die Ehefrau.

Alles ganz einfach und so wie im Wohnungsmietrecht.

jasonnick 
Fragesteller
 12.11.2009, 15:54

das war leider nicht die Frage. Die Frage ist: Ist der Vertrag gültig oder nicht ?

schleudermaxe  14.11.2009, 14:52
@jasonnick

Natürlich ist der Vertrag gültig, sonst kann er doch auch nicht gekündigt werden.

Meine Meinung:

Ja, denn Mieterin B kann davon ausgehen, daß die Ehefrau das darf.