Mietvertrag gültig oder hat man widerrufsrecht?

11 Antworten

Im Prinzip wäre / würde auch ein mündlicher Mietvertrag durch konkludentes Verhalten gültig.

Ansonsten ..... alleine die Unterschrift des Vermieters auf einem Mietvertrag reicht noch nicht aus. Um die Vertragsbedingungen zu akzeptieren bedarf es auch der Unterschrift des Mieters.

Ein Widerrufsrecht gibt es im Mietrecht nicht.

Es gibt keine gesetzliche Schriftform für das Mietverhältnis, die bei Nichteinhaltung zur Formunwirksamkeit des Vertrages führt. Einzige Folge ist, dass es bei Verträgen, die länger als ein Jahr geschlossen werden als unbefristetes Mietverhältnis geschlossen, § 550 BGB. Nach Ablauf eines Jahres kann daher ordentlich gekündigt werden.

Das Widerrufsrecht ist für Mietverträge nicht prinzipiell ausgeschlossen. Der Vermieter müsste Unternehmer sein und es müsste ein Widerrufsgrund (Haustürgeschäft, Fernabsatzvertrag, außerhalb von geschlossenen Geschäftsräumen geschlossene Verträge) vorliegen. Der private Vermieter mit wenigen Immobilien handelt regelmäßig nicht als Unternehmer, so dass ein Widerrufsrecht im Regelfall nicht besteht.

Ein Mietvertrag muss nicht der Schriftform genügen, also ja, der ist per E-Mail und sogar mündlich wirksam.

Wenn der Vermieter gewerblich ist, also einen größeren Bestand an Objekten hat den er organisiert vermietet, dann könnte es durchaus sein, dass es sich hier um ein Fernabsatzgeschäft handelt. Dann gäbe es eine Widerrufsfrist (über die der Vermieter auch belehren müsste und die sich sonst auf ein Jahr und vierzehn Tage verlängern würde). Ich weiß aber nicht ob es dazu schon Urteile gibt.

albatros  23.05.2020, 16:21

Man muss hier zwischen Schriftform und schriftlich differenzieren. Die Schriftform ist für WMV nicht vorgeschrieben, sehr wohl kann er aber schriftlich ausgefertigt werden. Wenn das so vereinbart wäre/ist, wird er erst mit Unterschrift beider Seiten wirksam.

Widerrruf nur möglich, wenn als Fernabsatz gelaufen: Wohnung nicht gesehen, alles nur schriftlich /fernmündlich.

Erst wenn beide Seiten den vereinbarten schriftlichen Vertrag unterzeichnet haben, ist er rechtskräftig geschlossen. Hast du ihn unterschrieben dem Vermieter zugeschickt?

Für Mietverträge, außer befristete, gibt es keine Formvorschrift.

Die könnten sogar mündlich abgeschlossen werden.

Das 14tätige Widerrufsrecht gibt es nur bei Fernabsatz- oder Haustürgeschäften.

Bei Mietverträgen nur wenn die Wohnung nicht vorher besichtigt wurde und der Vermieter Unternehmer ist.

Ansonsten nur wenn ausdrücklich im Vertrag vereinbart.

Was so gut wie nie vorkommt.