Ist ein Mietvertrag gültig wenn ich da nur ein Kopie habe?

7 Antworten

Wenn Du eine Kopie hast (warum auch immer, Du hast ein Anrecht auf ein Original), so gibt es ja auch eine Vorlage mit identischen Unterschriften. Entsprechend wird man erkennen können, wo im Original etwas geändert wurde. Und das ist schlichtweg Urkundenfälschung. Stellt sich der Vermieter quer, so bleibt Dir nur der Rechtsweg. Ich empfehle einen Termin beim Mieterverein. Vielleicht zeigt der Vermieter ja Einsicht, wenn er von dort Post bekommt. Allerdings glaube ich eher, dass Du Dich nicht zu sehr an diese Wohnung gewöhnen solltest. Den ersten handfesten Stress hast Du ja anscheinend schon - und Vermieter können ziemlich fies werden, wenn sie ihren Willen nicht bekommen (vergleichbar mit der Trotzphase eines Kleinkindes).

Er hat nur einen ausgestellt und das orginal dann so verändert davon habe ich die Kopie. Mehr habe ich nicht bekommen, ich bin bei einzug sofort in den Mieterschutzbund eingetretten, ich denke das war das beste wo ich gemacht habe. Ja die Änderungen sind ja ohne mein beisam oder irgendwie schriftlich gemacht worden. Danke für die Antwort.

Nein, mit den Änderungen ist der gesamte Vertrag NICHT wirksam. Aber beweise mal, dass die Änderungen nach Unterschrift gemacht wurden...

Der kopierte Mietvertrag hat Rechtskraft ! Die Änderungen bedürfen deiner Zustimmung. Das musst du nicht akzeptieren. Der Vermieter muss notfalls die Änderungen einklagen. Lass dich im Zweifelsfall vom mieterbund deiner gegend beraten. LG

Danke für die Antwort, wie müssen die Änderungen erfolgen schriftlich oder geht das auch mündlich?

@sadoice

Die Änderungen sollten immer schriftlich erfolgen. So ist die Frage der beweisbarkeit gegeben. Grundsätzlich haben aber auch mündliche absprachen verbindlichen Charakter. Die absprachen bedürfen aber auch die Zustimmung beider. LG

Der kopierte Mietvertrag hat Rechtskraft ! Die Änderungen bedürfen deiner Zustimmung.

Nein, gem. § 150 BGB ist damit der gesamte Vertrag unwirksam...

@MosqitoKiller

nur bedingt . Der MV behält seine Gültigkeit!! Einzelne Punkte sind unwirksam.

@Alexuwe

sind die punkte wo mündlich abgesprochen wirksam denn wo ich denn MV Unterschrieben waren die Umzugshelfer dabei und somit Zeugen das er nachträglich denn MV verändert hat.

@Alexuwe

Der MV behält seine Gültigkeit!! Einzelne Punkte sind unwirksam.

Nein, das eben gerade nicht, gem. § 150 BGB ist dann der ganze Vertrag nicht zustande gekommen, und der geänderte Vertrag gilt lediglich als neues Angebot zum Abschluss des Vertrags...

§ 150 BGB:

"(2) Eine Annahme unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen gilt als Ablehnung verbunden mit einem neuen Antrag."

Mietverträge müssen nicht original unterschrieben sein. Sprich die Kopie ist gültig.

Nachträgliche Änderungen sind aber nur mit Zustimmung beider Vertragsparteien wirksam.

Warum willst Du einen neuen Vertrag? Du hast doch einen.

Danke, ich will denn Mietvertrag so wie ich ihn Unterschrieben habe weil er hat bei denn Betriebskosten Dinge rein geschrieben die bei Unterzeichnung nicht drin standen somit wird die Wohnung zu teuer.

@sadoice

Du hast doch die Kopie, die ist wie Du den Vertrag unterschrieben hast.

Das das was im Exemplar des Vermieters, dem Original, steht schon bei Unterzeichnung drin stand muß er Dir erst mal nachweisen.

@anitari

Die Kopie ist die veränderte Version des Vertrages sonst wäre das ja einfach. Von dem Vertrag so wie ich ihn unterschrieben habe ursprünglich habe ich keine kopie leider.

Gem. § 150 BGB bedarf der gesamte Vertrag erneut der Zustimmung, und nicht nur die Änderungen, ansonsten ist er unwirksam...

@MosqitoKiller

Zustimmung mündlich oder schriftlich erfolgen?

@sadoice

Mündlich reicht, könnte aber ein Nachweisproblem ergeben...

Sicherheitshalber gleich beim Mieterbund eintreten. Die sehen es nicht so gerne, wenn man erst kommt, wenn die K*cke schon am brodeln ist.

Da bin ich gleich nach einzug eingetretten