Mietvertrag geändert, falsches Datum?

6 Antworten

Haut auf den Tisch! Erklärt dem Vermieter, dass er sich die Küchenklausel sonst wo hinschieben kann.

Es ist aber gut möglich, dass der Vermieter dann Selbstanzeige wegen Sozialbetrugs macht, um Euch dann so richtig rein zu reiten. Zu gönnen wäre es Euch.

Da habt ihr euch selbst in's Bein geschossen. Der neue Mietvertrag allein mit deiner LG hat für euch nur negative Folgen. Da du mit deiner LG zusammen und in ihrem Haushalt in ihrer Wohnung wohnst, zählt dein Bruttoeinkommen mit. Darauf basierend wird die Sozialleistung berechnet. Anders wäre es, ihr wäret eine WG, das dürfte euch aber niemand abnehmen.

Das alte Datum auf dem neuen Mietvertrag mit neuem Vertragstext (Reparatur der Küche) ist ein Schuss in den Ofen. Wenn der neue MV von der LG und dem V. so unterschrieben ist (Individualvereinbarung!!!)  muss sie sich m. E. daran halten (kein Formularmietvertrag).

den antrag auf zuätzliche sozialleistungen haben wir nie gestellt! zeitnah habe ich das elternhaus übernommen. uns geht es nur darum, ob der neue vertrag gültig ist, weil, wie es der teufel so will ist am wochenende der kühlschrank in der einbauküche kaputt gegangen. wir ziehen zum 01.12 eh aus nur, müssen wir jetzt den kühlschrank bezahlen oder der vermieter?

.... und, wie soll das was werden, wenn im Einwohnermeldamt zwei Personen für die Wohnung gemeldet wurden?

Glaubt ihr wirklich, dass die Geldgeber dort nicht hineinschauen?

Glaubt ihr wirklich, dass die Geldgeber die Staatsanwaltschaft bei so einer Schummelei nicht einbinden?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ich habs jetzt schon mehrfach geschrieben, dass wir das nie gemacht haben!!!! ziehen in unser eigenes haus!

@williwutz443

... dann streiche Wohnung, setze Haus. Ist dem Meldeamt aber auch egal.

Nur, neuer Mietvertrag für ein eigenes Haus? Wieder etwas gelernt!

Die Klausel das sie defekte Geräte ersetzen oder auf ihre Kosten reparieren lassen muß ist unwirksam.

Nur die Klausel, nicht der ganze Vertrag, der ist wirksam.

also, gilt der"alte" mietvertrag und es gibt im grunde genommen keinen neuen?

@williwutz443

Wenn man so will ja. Es wurde ja nur der Mietname geändert.

@anitari

so ähnlich dachte ich auch nur, finde leider keine gesetzliche grundlage im internet dafür :-(

@williwutz443

Wo ist denn das Problem? Die Küchenklausel, da zum Nachteil des Mieters, ist unwirksam, der Vertrag als ganzes aber nicht. Das da als Mietbeginn 2013 drinsteht ist sogar gut. Denn die Kündigungsfrist des Vermieters richtet sich nach der Wohndauer.

@anitari

das problem ist, kühlschrank am we kaputt gegangen, vermietet weißt auf den neuen vertrag hin. gut, wenn das unwirksam sein sollte, ist ja alles gut! wie erwähnt, finde nur nichts im netz was gesetze, urteile darüber ect. betrifft. wir ziehen eh im dezember aus(eigenes haus) nur noch 2 monate ohne kühlschrank....mhhhh :-)

@williwutz443

Gesetz:

BGB § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Und fast jeder Paragraf zum Mietrecht endet mit:

Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Vermieter, die eine Wohnung mit Kücheneinrichtung vermieten müssen auch die Kosten für Reparatur und/oder Ersatz defekter Geräte übernehmen. Davon ausgenommen allenfalls Kleinstreparaturen, die dann mit einem Höchstbetrag pro Jahr im Mietvertrag festgehalten sind. Anderslautende Klauseln sind unwirksam, da die Küchennutzung mit der Miete abgegolten wird.

Trotz des falschen Datums gibt es einen neuen/geänderten Mietvertrag, wonach Deine Lebensgefährtin alleinige Mieterin ist. Bedeutet, das Du jederzeit ohne Verpflichtung zur Mietzahlung ausziehen kannst; bedeutet aber auch, daß Deine Lebensgefährtin die alleinige Wohnungsnutzung beanspruchen kann, wenn es mal nicht mehr so läuft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung