Vertrag wegen falschem Geburtsdatum nichtig?

5 Antworten

Es muss dich nicht jucken, wenn der ADAC seine Vertragsmodalitäten nicht vor dem Abschluss überprüft. Da der Vertrag erst ab 16 geschlossen werden durfte, hätten sie zwingend eine Kopie deines Personalausweises fordern müssen.

Nun haben sie Pech gehabt. Der Vertrag ist schwebend unwirksam, also nicht wirksam geschlossen. Er wird wirksam, wenn deine Eltern ihm nachträglich zustimmen. Er wird komplett unwirksam ( auch für die Vergangenheit, also ab Vertragsbeginn ), wenn deine Eltern ihm nachträglich widersprechen.

Solange er schwebt, - und erst recht wenn deine Eltern ihm widersprochen haben - solange musst du nicht zahlen. Strafbar hast du dich hier nicht gemacht.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__106.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__107.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__111.html

GoldTopAnwalt  09.04.2017, 21:54

Nicht beachten diese Antwort. Sie ist inhaltlich nicht ganz korrekt. Hatte schon die Löschung beantragt, aber die Betreiber kommen dem nicht nach. Wahrscheinlich irgendwie ungesund.

Denn alle anderen rechtlich falschen Kommis hier von mir hatte ich auch beantragt zu löschen und dem kamen die Betreiber nach.

Zur Korrektur:  Wenn ein Minderjähriger ein für ihn nicht nur ausschließlich begünstigenden, also positiven, Vertrag abschließt, ist er entweder gleich unwirksam oder schwebend unwirksam.

Um Wirksamkeit zu erlangen, müssen die Eltern dem Vertrag ( nachträglich ) zustimmen oder - und das ist wichtig - der Minderjährige in die Volljährigkeit übergehen. ( § 108, Absatz 3 BGB ) .

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__108.html

Schließt also der Minderjährige einen Vertrag und die Eltern widersprechen diesen nicht rechtzeitig bis zum 18. Geburtstag, dann tritt ab Volljährigkeit des Minderjährigen die volle Rechtsbindung des Vertrages auf den nun Volljährigen über.

Jedoch warst du bei Vertragsabschluss ja noch keine 16 . Dann musst du aber bei Widerspruch eventuell nachweisen, dass die AGB von ADAC zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss das Erreichen des Mindestalter von 16 erforderten. Dann hätte sich das eventuell - BGB hin oder her - auch so erledigt.

Wie geschrieben:  eine Strafbarkeit sehe ich hier nicht.

Ich finde dein Verhalten sehr schäbig! Pfui!

Du hast dir Vorteile erschlichen, die dir zur Verfügung gestellt wurden. Wenn du sie nicht genutzt hast, ist es dein Problem.

Wie würdest du eigentlich reagieren, wenn dich ein Vertragspartner anlügt? Behandle andere immer so, wie du selbst von ihnen behandelt werden möchtest.

Du mußt noch viel lernen. Mit deiner Methode kommst du nicht weit! Bezahle die € 24 und kündige den Vertrag fristgerecht! Das wäre FAIR!

Natürlich gibt es andere Möglichkeiten. Aber du hast bei deiner Schummelei nicht verdient, dass man sie dir nennt!

LizzChr27 
Fragesteller
 09.04.2017, 10:46

Jugendlichen Leichtsinn nennt man das.

Mignon5  09.04.2017, 10:48
@LizzChr27

DU nennst es so und deine Meinung ist glücklicherweise nicht maßgebend. Das ist nämlich nur das Gesetz.

LouPing  09.04.2017, 10:54
@LizzChr27

Hey LizzChr27

Jugendlichen Leichtsinn nennt man das.

Den Satz liest man hier immer dann wenn es für die "Täter" enge wird. 

Egal ob Betrug,Gewalt oder Mobbing-immer wird mit Hilfe des Alters abgecheckt wie weit man gehen kann. 

Ich nenne sowas Vorsatz und ja-ab Volljährigkeit haben laufende Dinge wie erschlichene Verträge/Leistungen (Betrug) Konsequenzen. 

Dem ADAC steht es frei dich wegen Betrug anzuzeigen und generell zu sperren. 

GoldTopAnwalt  09.04.2017, 19:41
@LouPing

Hier liegt kein Betrug vor.

wir kennen weder Vertrag noch die AGB`s; du hast eine falsche Altersangabe getätigt. Das wäre spätestens bei Inanspruchnahme aufgefallen. 

inzwischen bist du volljährig - es dürfte volle Gültigkeit haben

Du kannst natürlich die sofortige Kündigung verlangen mit dem Verweis auf dein falsches Alter, das du genutzt hast um dir mögliche Vorteile zu erschleichen. Dann könnte der ADAC sich überlegen, dich wegen Betrug anzuzeigen.

Du könntest den Vertrag auch bedienen und anschließend regulär kündigen. Dann bist du auch raus und hast keine Anzeige und nur 24 € verloren.

Du hättest aber davon profitieren können und hast diesen Vertrag gehabt.

Das zählt als Betrug und wird strafrechtlich verfolgt.

Vorallem jetzt wo du 18 bist.

LizzChr27 
Fragesteller
 09.04.2017, 10:45

Hätte - habe ich aber nicht. Das ist ein entscheidender Unterschied.

Mignon5  09.04.2017, 10:59
@LizzChr27

@ LizzChr27

Hätte - habe ich aber nicht. Das ist ein entscheidender Unterschied.

Du irrst gewaltig. Die Dienstleistung des ADAC stand dir zur Verfügung. Wenn du sie nicht nutzt, ist es DEIN Problem. Der ADAC zwingt niemanden, die Dienstleistungen zu nutzen, wenn er nicht will oder kann.

ENTSCHEIDEND ist hier, dass du einen Vertrag über die dir zur Vergügung stehende Dienstleistung abgeschlossen und damit einen Betrug begangen hast!

GoldTopAnwalt  09.04.2017, 19:26
@Mignon5

ENTSCHEIDEND ist hier, dass du einen Vertrag über die dir zur Vergügung stehende Dienstleistung abgeschlossen und damit einen Betrug begangen hast!

Unsinn! Hier liegt kein Betrug vor.

TheGermanNexus  09.04.2017, 10:47

Nein ist es nicht .

Siehe diese Fernsehsteuer auch wenn du keinen Fernseher hast zahlst du diese weil ein Anschluss da ist.

kevin1905  09.04.2017, 12:15

Das zählt als Betrug und wird strafrechtlich verfolgt.

Wenn er - auch als minderjähriger wo der Vertrag schwebend unwirksam war - die Beiträge, die bei 0,- € lagen, bezahlt hat, wo liegt der Vermögensschaden beim ADAC?

Ohne Vermögensschaden kann kein Betrug vorliegen.

Dann bliebe ein versuchter Betrug, der setzt aber ebenso Vorsatz Voraus jemand anderem einen Vermögensschaden zuzufügen. Auch das sehe ich aufgrund der Frage nicht gegeben.

TheGermanNexus  09.04.2017, 12:21

Dann solltest du mal genau lesen warum der Vertrag abgeschlossen wurde.

Der Vorsatz liegt darin die ersten Fahrstunden umsonst zu kriegen erwähnt er hier sogar also ist es schon Vorsatz.

GoldTopAnwalt  09.04.2017, 19:33
@TheGermanNexus

Dann solltest du mal genau lesen warum der Vertrag abgeschlossen wurde.

Der Vorsatz liegt darin die ersten Fahrstunden umsonst zu kriegen erwähnt er hier sogar also ist es schon Vorsatz.

Naja, gibt noch die §§ 16 und 17 des StGB .

GoldTopAnwalt  09.04.2017, 19:16

Das zählt als Betrug und wird strafrechtlich verfolgt.

Wenn, dann kann es strafrechtlich verfolgt werden.