Ist diese Vertragsverlängerung nichtig?
Ich habe für meinen Sohn (21) einen Fitnessvertrag abgeschlossen. Ich bin quasi nur der Zahler, deswegen war ich beim Vertragsabschluss dabei. Ich bin der Kontoinhaber. Und mein Sohn der Trainierende. Nun hat mein Sohn den Vertrag ohne mich zu fragen verlängert. Das Fitnesstudio will das Ganze nicht widerrufen. Ist die Vertragsverlängerung nichtig? Oder kann mein Sohn den Vertrag ohne mich zu fragen verlängern? Ich bin ja schließlich der Kontoinhaber!! Ich wollte meinem Sohn einen 6 Monats Vertrag bezahlen und als ich ihn kündigen wollte sagte mir die Besitzerin dass mein Sohn den Vertrag bei ihr nach einem Monat verlängert hat weil es ihm so gut gefallen hat wie gesagt ist diese Vertragsverlängerung nichtig oder gültig? Mein Sohn will dort nämlich auch nicht mehr trainieren
4 Antworten
Verlängern darf Verträge nur der Vertragsinhaber(im Prinzip du) , es sei denn , im Vertrag steht irgend was Ergänzendes , dass auch er darf. Oder ist er der Inhaber und du der Zahlmeister. Verzwickte Sache.
Tja, jetzt bist du im a.
Dein Sohn hat den Vertrag abgeschlossen und du zahlst über dein Konto. Die Verlängerung ist gültig! Du kannst aber deine Einzugsermächtigung widerrufen, dann wird das Studio an deinen Sohn herantreten und diesen künftig zur Kasse bitten. Mit 21 sollte man alt genug sein, selbst seine Verantwortung zu tragen.
Wer hat denn den Vertrag abgeschlossen, also unterschrieben?
Bist du es, dann kann dein Sohn den Vertrag nicht verlängern.
Ist es dein Sohn, dann kann er den Vertrag verlängern.
Das Zweite ist aber die Zahlung. Du hast ihm, deinem Sohn, die Zahlung für 6 Monate gewährt. Er nimmt die Zahlungen aber weiter unberechtigt in Anspruch - bis du die Lastschriften zurückgehen lässt.
Er hat nun den Vertrag rechtgültig verlängert, ist aber dir zu Schadenersatz verpflichtet.
Du hast keinen Vertrag abgeschlossen, das war dein Sohn. Musst es so sehen, ob er bar zahlt, überweist, abbuchen lässt, das hat mit dem zustandekommen des vertrages nichts zu tun. Du bust bei der zahlungsweise eine von mehreren alternativen. Daher hast du kein recht, außer dass du jederzeit sagen kannst dass du nicht mehr zahlen willst. Aber dein sohn muss dann...
Der Unterzeichner des Vertrages war aber Dein Sohn?
Dein Sohn ist geschäftsfähig und ich nehme doch an, dies uneingeschränkt. Damit ist der Vertrag rechtsgültig.
Zu aktualisieren sind lediglich die Kontodaten - zukünftige Abbuchungen erfolgen vom Konto Deines Sohnes, Du widerrufst Deine Ermächtigung zum Lastschrifteinzugsverfahren oder stoppst den Dauerauftrag.
hmm ich glaube er ist Inhaber und ich Zahlmeister also hab ich wahrscheinlich die a Karte gezigen