Vermieter rückt Schlüssel nicht raus

9 Antworten

Du schreibst nicht, was lt. Mietvertrag vereinbart wurde.

Gesetzlich ist seit dem 1.9.2001 die Mietzahlung so geregelt, dass sie erst MIT dem Einzug gezahlt werden muss, nicht vorher. Der Mietbetrag muss am 3. Werktag auf dem Vermieterkonto sein, d.h. in deinem Fall jetzt am 18.9.13. Je nach Mietvertrag habt ihr dann immer am 15. eines Monats zu zahlen oder aber ab 1.10. immer zum 1. eines Monats.

Der Schlüssel steht euch am 15.9. zu. Nett wäre es, wenn der Vermieter euch den Schlüssel am 14.9. schon geben würde/könnte, damit ihr am Sonntag sofort Zugang zu eurer Wohnung habt.

Wieso habt ihr die Kaution bereits am 4.9. bezahlt? Das Gesetz sieht da etwas Anderes vor (§ 551 Abs.2 BGB): Demnach hat der Mieter sogar das Recht, die Kaution in drei Monatsraten zu bezahlen. Gesetzlich ist geregelt, dass die erste Rate zu Beginn des Mietverhältnisses fällig ist. Darunter ist nicht das Datum des Vertragsabschlusses zu verstehen, sondern das, zu dem das Mietverhältnis beginnt.

Und wenn der Vermieter euch so misstraut, dann hat er immer noch die bereits von euch bezahlte Kaution zur Verfügung. Ich versteh nicht, was er noch will.

Hier ist es auch angeraten nach dem Einzug sofort den Schließzylinder zu tauschen um einen unberechtigten Zugang durch den Vermieter oder einer anderen Person zu verhindern. Auch wenn der Vermieter mir 3 Schlüssel für die Wohnung aushändigt ist es nicht sicher ob noch weitere Schlüssel im Umlauf sind, deshalb ist es immer ratsam einen Ersatzzylinder zur Hand zu haben. Der Umbau ist von jedermann zu machen der mit einen Schraubendreher umgehen kann.

Der Vermieter hat Anspruch auf die Miete. Mieten werden immer im voraus bezahlt.

ich und mein Freund haben vor 3 Tagen einen Mietvertrag unterschrieben nachdem wir unterzeichnet haben und die Kation hinterlegt haben meinte der Vermieter er wolle doch jetzt schon die Miete davor bekommen wir die Schlüssel zu unserer Wohnung nicht, die Wohnung beziehen wir nach Vertrag ab den 15.09.2013, ab dann läuft auch unser neuer Strom durch unseren Anbieter.

Der Vermieter muss Euch ab Mietvertragsbeginn die Wohnung zur Verfügung stellen und keinen Tag vorher.

Stellt er dann die Wohnung nicht zur Verfügung, kann man ihn auf Schadenersatz verklagen.

Wir fühlen uns momentan etwas verars...

Euer Vermieter auch - nur hat der eben Ahnung :-)

Ihr schuldet seit dem 04.09 (!) die hälftige Septembermiete - die ist nämlich im Voraus auch anteilig für den Mietmonat zu entrichten :-O

Deshalb darf er die Gegenleistung verweigern :-O

Vlt. sollte man sich erst einmal rechtskundig machen, bevor man eine Straftat (schwerer Einbruch in Tateinheit mit Hausfriedensbruch) begehen will - die zur sofortigen frsitlosen Kündigung führt :-)

G imager761

johnnymcmuff  13.09.2013, 20:18

Ihr schuldet seit dem 04.09 (!) die hälftige Septembermiete - die ist nämlich im Voraus auch anteilig für den Mietmonat zu entrichten :-O

Schon das hier glesen?

die Wohnung beziehen wir nach Vertrag ab den 15.09.2013,

Wie kann man dann Mietschulden haben?

anitari  14.09.2013, 09:10
@johnnymcmuff

Fragesteller widerspricht da etwas. In der anderen Frage hieß es Mietbeginn 15.9., jetzt Einzug 15.9.