besteht ein mündlicher Mietvertrag oder darf mein Ex-Freund meinen unmitelbaren Auszug verlangen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

An wen hast Du den Mietanteil gezahlt?

Wenn an den Ex hast Du mit ihm einen mündlichen Mietvertrag der genau so wirksam ist wie ein schriftlicher.

Da du den neuen MV nicht unterschrieben hast und auch nicht als Mieter drin stehst, sehe ich leider keinen rechtlich gesicherten Anspruch für dich für einen Verbleib in der Wohnung. Ihr seid auch nicht verheiratet und es besteht keine eingetragene Partnerschaft. Du wohnst nur bei deinem "Freund", mehr nicht. Dass du durch einen Beitrag zu den Mietkosten bereits als Untermieter zu betrachten wärest, bezweifle ich.

Ganz abgesehen von der moralischen Verwerflichkeit des Handelns deines Ex sehe ich keine Möglichkeit dir rechtlich einen Verbleib zu sicher, zumindest bis du eine Wohnung für dich gefunden hast sollte das aber möglich sein.

Tatsächlich sind Mietverträge auch konkludent wirksam: Mit deinen nachweislichen Mietzahlung seit September besteht insofern ein ordentliches, unbefristetes Mietverhältnis mit dem Mieter, das gem. § 568 BGB zwingend schriftlich "spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats" gekündigt werden kann. Bis dahin kann man sich jederzeit auch mit Hilfe der Polizei Zutritt zu seinen Miträumen verschaffen.

Andererseits hat der Alleinmieter seit seinem Neuvertrag das alleinige Hausrecht und konnte dich bereits wirksam auffordern, als Gast seine Wohnung unter angemessener Frist zu verlassen. Natürlich schuldet er dir dann die darlehensweise bereitgestellte Kaution zurück.

Bei der Kernfrage, wann du ausziehen musst, käme es daher darauf an, wer was beweisen kann: Er, das er als Alleinmieter dir eine (auch mündlich zulässige) Frist setzte, seine Wohnung bis Jahresende zu verlassen und bis dahin eine Mitnutzung unter Kostenbeteiligung duldete oder du, dass ein unbefrsitetes Mietverhältnis gegen Kostentragung mit Versöhnungsversuch vereinbart wurde.

Mein Rat: Wenn man ohnehin einen Auszig als Lösung seiner Probleme erkennt, sollte man den so schnell als möglich vorantreiben und konkreten Termin nennen, um es gerade nicht auf eine kostenpflichtige streitige Auseinandersetzung in der Wohnfrage ankommen zu lassen :-)

G imager761

Danke für eure Tipps. Die Situation hat sich entspannt. Er hat wohl eingesehen, dass er im Unrecht ist. Zwar ungern, aber er hat mir die Schlüssel zurückgegeben und schriftlich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten eingeräumt. Also, vielen Dank nochmal und ein frohes neues Jahr.

Ein MÜNDLICHER Kaufvertrag ist ungültig! Das sollte der Vermieter eigentlich wissen. Nur das schriftliche zählt und so lange deine Unterschrift auf dem Kaufvertrag steht, hast du auch Rechte dafür. Er darf dich rechtlich gesehen nicht auf die Straße setzen.

egelund 
Fragesteller
 01.01.2015, 08:17

es geht um einen Mietvertrag, keinen Kaufvertrag. Und in dem neuen Mietvertrag steht nur die Unterschrift meines Ex-Freundes.

anitari  01.01.2015, 08:59

Es geht um einen Mietvertrag und ein solcher ist sehr wohl mündlich gültig/wirksam.

imager761  01.01.2015, 09:00
Ein MÜNDLICHER Kaufvertrag ist ungültig!

Unsinn, meinen "Kaufvertrag" über Brötchen schliesse ich seit Jahren genau so wirksam ab :-O

Im Übrigen geht es hier um Mietrecht und die Frage, wann der unstrittige Alleinmieter seinen Besuch vor die Tür setzen darf und wann seinen Mieter eben nicht :-O