Eigene Wohnung mit 16 durch Bafög
Hallo, Ist es möglich mit 16 Jahren in eine eigene Wohnung zu ziehen? Ich möchte Bafög beantragen da ich bald auf ein Berufskolleg wechsle. Meine Mutter zieht bald um und möchte mich nicht in ihrer neuen Wohnung. Mein vater macht mir auch langsam den Eindruck dass er mich nicht möchte. Wenn meine Eltern den Mietvertrag unterschreiben würden, würde es klappen eine eigene Wohnung zu bekommen ? Wie und wo kann ich eig. Bafög beantragen ? Und wieviel würde mir zustehen? Dazu kommt ja auch noch mein Kindergeld... Mit dem bafög und dem kindergeld würde ich eingermaßen finanziell zurecht kommen, auch wenns wenig ist. Mir würde eine 1 zimmerwohnung reichen. Vom bafög würde ich dann die Miete bezahlen. In eine Wohngruppe vom Jugendamt möchte ich auf keinen Fall da ich dort mal ein probewohnen gemacht hab und es mir da überhaupt nicht gefiel... Deshalb wäre es möglich mit 16 durch bafög und kindergeld mit Einverständnis der eltern eine eigene Wohnung zu bekommen?
10 Antworten
Hallo, Ist es möglich mit 16 Jahren in eine eigene Wohnung zu ziehen? Ich möchte Bafög beantragen da ich bald auf ein Berufskolleg wechsle.
Musst erst mal schauen ob Du es bekommst.
Meine Mutter zieht bald um und möchte mich nicht in ihrer neuen Wohnung. Mein vater macht mir auch langsam den Eindruck dass er mich nicht möchte. Wenn meine Eltern den Mietvertrag unterschreiben würden, würde es klappen eine eigene Wohnung zu bekommen ?
Wenn Deine Eltern zustimmen und sie es bezahlen und den Mietvertrag unterschreiben, dann kannst Du in eine eigene Wohnung ziehen.
Wie und wo kann ich eig. Bafög beantragen ?
https://www.bafög.de/de/wo-und-wie-werden-leistungen-nach-dem-bafoeg-beantragt--371.php
Und wieviel würde mir zustehen?
Maximal 465 €
Dazu kommt ja auch noch mein Kindergeld... Mit dem bafög und dem kindergeld würde ich eingermaßen finanziell zurecht kommen, auch wenns wenig ist.
Das würde gehen.
MfG
Johnny
Auch für Eltern ist das Leben kein Wunschkonzert. Wer Kinder bekommt, übernimmt die Verantwortung, bis sie flügge sind und nicht nur, solange man keine besseren Pläne hat.
Wenn du glaubst, dass es gar nicht mit einem von beiden geht und sie mitspielen, ist wahrscheinlich ne WG das am ehesten praktikable. Unter Umständen bezuschussen sie dich, wenn sie froh sind, dass der Kelch, mit dir zusammen leben zu müssen, an ihnen vorbei geht. Mit 16 kann man sich leider nicht so einfach was dazu verdienen, da häufig nur Volljährige gesucht werden. Trotzdem solltest du auch prüfen, ob da was geht.
es kommt ganz darauf an, um welche Schulform es sich beim Berufskolleg handelt, da Berufskolleg in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedliche Bedeutungen hat...
Höchstsatz bei Schüler - Bafög ist 465 €, wobei dies auch vom Verdienst der Eltern abhängt & Unterhalt durch die Eltern vorrangig ist vor staatlichen Hilfen. Wenn die Eltern also genug verdienen, ist es nichts mit Bafög.
Je nachdem kannst Du Schüler- Bafög auch nur bekommen, wenn es keine entsprechende Schule in zumutbarer Entfernung (über 2 Stunden Pendelzeit täglich) vom Elternhaus gibt & Du daher ausziehen musst (nicht willst). Die Zustände im Elternhaus sind dabei dann nicht relevant.
Und ganz ohne die Hilfe der Eltern wird es auch nicht funktionieren, da Du unter 18 Jahren eigentlich keinen Mietvertrag allein unterschreiben kannst. Es kannt gut sein, dass der Vermieter auch auf die Bürgschaft eines Elternteils besteht...
Da man unter 18 keinen Mietvertrag alleine unterschreiben kann müssen die Eltern das tun. Damit haften sie ja auch. Es braucht also keine extra Bürgschaft.
Hi,
also Bafög bekommst du beim Anstreben eines Schulabschlusses ohne vorherigen Berufsausbildung nur wenn der Auszug ausbildungsbedingt begründet ist. Das wäre zB der Fall bei unzumutbarem Weg zur Schule. Ohne diese Gründe musst du daheim wohnen bleiben und deine Eltern sind zuständig.
Wenn die Eltern einverstanden sind kannst du ausziehen. Die Finanzierung sollte aber gewährleistet sein. Und Bafög kann unter Umständen ausfallen, wenn du keine wirklichen Gründe für den Auszug hast.
Da bist du falsch informiert:
Diese Schulformen werden nur gefördert, wenn Ihr nicht mehr bei den Eltern wohnt und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Schulweg ist zu weit vom Elternhaus
es liegt ein eigener Hausstand vor und es werden eigene Kinder von Euch betreut
Ihr seid verheiratet oder geschieden
Liegen diese Voraussetzungen nicht bei Euch vor, so besteht kein Anspruch auf Schüler BAföG. Ersatzweise besteht aber bei Hilfebedürftigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) nach § 7 Abs. 6 Nr. 1 SGB II. Lebt Ihr noch bei den Eltern, so besteht überhaupt kein Anspruch.
Dir steht dan auch unterhalsgeld von deinen eltern zu und du must zb auch die erlaubnis des jugendamtes haben auch ist eine wohnung recht teuer nur mit bafög und kindergeld hast du nicht genug zum leben.Beide eltern scheinen ihre aufsichtspflicht nicht nachzukommen .Rede auf Jedenfall vorher mit dem jugendam.Selbst die wohnungsuche kanm dauern und teuer sein. und du must erstmal jemanden finden der dir etwas vermietet aber was ist wen dieser zb ständieg die heizung ausschaltet und du frieren must wer soll dich dan vertreten? .
Von dem ganzen Jugendamt dreck bin ich erst vor kurzem gaaaaanz schwer rausgekommen... Seit mai 2014 hab ich die am hals und habe es satt von denen ! Erst vor 2 wochen war ich endgültig mit denen fertig und die haben mich in ruhe gelassen! Niemals gehe ich wieder freiwillig zu denen!
Bafög ist doch eine Sache des Einkommens der Eltern, nicht des eigenen Wohnsitzes.