Blockierte DSl Leitung durch "nicht gemeldete" Freundin des Vormieters - was tun?
Hallo liebe Community,
wir sind nun schon 4 Wochen tatkräftig am renovieren der neuen Wohnung, da uns seitens 1und1 ein Anschluss über VDSL bestätigt wurde.
Nun hat sich jedoch rausgestellt, dass die Freundin des Vormieters einen Anschluss eines Drittanbieters schalten lassen hat.
Ich habe viele Foren gelesen und weiß um die ständig auftretenden Problemfälle in diesem Bereich, jedoch brennt mir eine Frage besonders auf dem Herzen:
Wenn der Vormieter als einzige Person im Mietvertrag steht und auch nur selbst im Melderegister der Wohnung auftaucht, die dort nicht gemeldete Freundin - nicht im Mietvertrag auftauchende Freundin - den DSl Anschluss weiterhin blockieren bzw. ist der Vertrag mit dem Anbieter überhaupt noch rechtskräftig?
Ps. Mein Anliegen ist wie bei fast allen anderen Anliegen in diesem Bereich, bis auf das die Freundin des Vormieters a) nicht im Mietvertrag steht und b) dort niemals gemeldet war...
Über ein paar Lösungsansätze würde ich mich sehr freuen :) Vielen lieben Dank vorab
5 Antworten
Wer im Mietvertrag steht, dort gemeldet ist oder nicht hat nichts mit dem Internetvertrag zu tun.
Wenn einer möglicherweise den Zugang "blockiert" ist es der vorherige Vertragsnehmer. Weil dieser z. B. den Vertrag nicht oder zu spät gekündigt hat.
Problem kann auch sein das der "Drittanbieter" die Leitung noch nicht frei gegeben hat.
Ich habe mal bei einem Anbieterwechsel fast 4 Wochen ohne Telefon und Internet leben müssen.
Vermieter und Telekom sind rechtlich dazu verpflichtet mindestens einen Analog-Anschluss zur Verfügung zu stellen,
Du irrst.
sonst kann ich als Mieter beim Vermieter Mietminderung verlangen.
Nein.
HIER IST DAS GESETZ AUF DER SEITE DES MIETERS...
Nein. Der Vermieter ist überhaupt nicht verpflichtet, in der Wohnung einen Telefonanschluss bereitzustellen, wenn das im MV nicht ausdrücklich so geregelt ist. Bereitzustellen ist lediglich der Übergabepunkt im Haus, ab dem dann eine Verkabelung ggfs. auf Kosten des Mieters bis in die Wohnung verlegt werden kann. Dies wiederum darf der Vermieter nicht verbieten. So ist es richtig.
Das alles ist aber im Kontext nicht relevant, weil die Leitung schlicht durch den noch fortlaufenden Vertrag eines Dritten blockiert ist. Da hilft nur abwarten bis der Vertrag endet.
Nun hat sich jedoch rausgestellt, dass die Freundin des Vormieters einen Anschluss eines Drittanbieters schalten lassen hat.
Somit kann der neue Anbieter die Leitung erst nach Auslaufen des Altvertrages übernehmen.
ist der Vertrag mit dem Anbieter überhaupt noch rechtskräftig?
Natürlich. Das Eine hat mit dem Anderen keinen Sachzusammenhang.
... aber genau deshalb hauen doch viele da wieder ab, weil die nichs, aber auch nichts gebacken bekommen und immer wieder behaupten, andere haben Schuld.
Wenn du einen Anschluss möchtest, musst du Druck bei deinem Anbieter machen! Wer dort was vorher wie gemacht hat, spielt doch gar keine Rolle!
Wenn dein Anbieter nicht in die Hufe kommt, kannst du dich ja bei der Bundesnetzagentur beschweren!
Ruf bei der Deutschen Drosselkom an und sag denen, dass sie die Leitung freimachen sollen.
War schon im Telekom Shop... Keine Chance, außer 3 Leitung legen, wenn möglich!
Dann ruf mal die Bundesnetzagentur an
Unfassbar...
Dann könnte ich ja rein aus Spass an der Freude Anschlüsse ordern, ohne das ich überhaupt in der Wohnung wohne :D
Vermieter und Telekom sind rechtlich dazu verpflichtet mindestens einen Analog-Anschluss zur Verfügung zu stellen, sonst kann ich als Mieter beim Vermieter Mietminderung verlangen. HIER IST DAS GESETZ AUF DER SEITE DES MIETERS...
Aber: Wenn jemand nicht mehr in der Wohnung wohnt, kann hier das Gesetzt nicht für den neuen Mieter sprechen...
Das nenne ich mal: Toll gemacht!!!!