Verteidigt der rechtsanwalt eher in dem er die unschuld des angehörigen beteuert oder indem er formfehler bei ermittlung und vor gericht sucht?

6 Antworten

Es ist immer die volle Bandbreite. Einem guten Strafverteidiger ist es wurscht, ob sein Klient schuldig ist oder nicht, er versucht immer, das optimale für den Klienten herauszuholen. Formfehler und wackelige Belastungszeugen nimmt er willkommen an.

Kann man so nicht sagen. Der Verteidiger nutzt immer die jeweilige Verteidigungsstrategie, welche den größtmöglichen Erfolg bringen könnte.

Und bei dieser Strategie gibt es viele Möglichkeiten.

Es wäre ja töricht, wenn ein Anwalt die Unschuld seines Mandanten behaupten würde, wenn dieser durch Beweise schon dringend tatverdächtig gilt oder gar ein Teilgeständnis abgelegt hat.

Die Akteneinsicht ist da wohl das wichtigste Instrument des Anwalts, damit er sich einen Überblick darüber verschaffen kann, wo Schwachstellen in der Ermittlungsarbeit erkennbar sind.

Dass er seinem Mandanten dringend rät nichts mehr auszusagen, versteht sich von selbst.

Die Unschuld muss er ja nicht beteuern. Er muss eher die Behauptungen der Staatsanwaltschaft angreifen. Formfehler bei der Ermittlung (und die gibt es bei schwerwiegenden Straftaten bzw Verbrechen schon alleine wegen dem Umfang der Ermittlungen eigentlich immer) sind natürlich immer ein gutes Mittel um der Staatsanwaltschaft zumindest ein bisschen den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Ein Verteidiger sucht immer nach Beweisen für eine Entlastung seines Mandanten.