Jurastudium schwierig? Vergleichbar mit Rechtspflege?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde dir zu einem Praktikum bei Gericht oder aber auch bei einem Anwalt raten, in Deutsch (speziell freies Reden auch vor Publikum) solltest du dich verbessern. Das ist das A und O beim Anwaltsjob. Das Rechtspflegerstudium sollte aber auch nicht unterschätzt werden, und da muss dein Notendurchschnitt noch deutlich steigen, die nehmen nur die besten. Aber vielleicht ist auch ein Job in deinen starken Fähigkeiten angesagt. wie wärs denn auch mit einer Ausbildung zum Justizsekretär (= mittlerer Dienst)? Dauert auch zwei Jahre und man kann dann auf der Geschäftsstelle arbeiten, ist zu dem nicht ganz so "trocken".

Ich studiere Rechtspflege und mein Bruder Jura und ja, es ist vergleichbar schwierig. Bei Rechtspflege ist das STudium verkürzt und man geht auf einige dinge intensiver, auf andere nicht so intensiv wie in einem jurastudium ein.

Was du damit sagen willst, ist, dass das Jurastudium allgemeiner ausgelegt ist und somit auch länger dauert.

Hilfreich, Danke

@VelbonCX

Richtig, das wollte ich damit sagen. Aber wenn du Rechtspflege studierst, kannst du auch Anwalt werden - Amtsanwalt. Erkundige dich mal oder mach mal Praktika und schaue was dir besser gefällt.

Du "studierst" Rechtspflege?

@missokisch

Das ist aber an einer Fachhochschule und nicht zu vergleichen mit einem Studium an einer Universität! Du kannst Amtsanwalt werden, aber nicht Rechtsanwalt!

@glaubeesnicht

Ja das weiß ich doch, warum willst du mich belehren? So habe ich doch auch auf die Frage geantwortet und erwähnt dass er bei einem Rechtspflegestudium Amtsanwalt werden kann!

@missokisch

Der User hat aber in seinem/ihrem Beitrag geschrieben, dass er/sie Rechtsanwalt und nicht Amtsanwalt werden will! Also geh mich nicht so an! Wenn du die Frage gelesen hättest, wäre dir klar, dass dein Beitrag unnötig war!

@glaubeesnicht

Rechtspfleger kann man mit einem vollwertigen Jurastudium überhaupt nicht vergleichen.

Ein Rechtspfleger hat von Handelsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, WEG-Recht, Mietrecht, Computerrecht, Betreuungsrecht, Verkehrsrecht, Immobilienrecht, Bankenrecht um nur einige Rechtsgebiete zu nennen, überhaupt keine Ahnung.

Umgekehrt kann ein Volljurist auch als Rechtspfleger tätig sein, wäre er aber blöd.

Ein Rechtspfleger hat nur Halbwissen und ist und bleibt kein Volljurist. Deshalb "pflegt" er auch nur Recht und setzt nichts um und darf nicht beratend tätig sein und kann keine Klage für einen Mandanten aufnehmen.

@lachs4709

1.Betreuungsrecht wird uns reingepügelt

2. WEG ebenfalls

3. Schon mal was von Rechtsantragsstelle gehört? Wir nehmen Klagen auf!

4. Also, Hafbefehle erlassen würde ich nicht unbedingt nur "pflegen" nennen.

Umgekehrt, was kannst du mir denn zur GBO oder zu Zwangsversteigerungen, Vereinen, Handelsregister, Strafvollstreckung erzählen?

Meiner Meinung nach ist das Rechtspflegerstudium mit Abstand das schwerste FH-Studium für den gehobenen nichttechnischen Dienst. Aktuell 24 Monate Vollzeit studiert niemand anderer an einer FH. Das Exsamen entspricht vom Schwierigkeitsgrad dem 1 Staatsexsamen in Jura- ok nicht so breit aufgestellt aber dafür gehts sehr in die Tiefe. Alle erworbenen Punkte die man gesammelt hat berechtigen lediglich zur Prüfungsteilnahme wenn sie einen bestimmten Wert übersteigen. Man fängt also genau wie ein Jurastudent bei der Prüfung wieder bei O an. Die Bewertungsskala geht hoch bis 18 Punkte, ebenfalls wie bei Jura. Erreicht man 7 bis 8 Punkte liegt man schon über dem Durchschnitt, alles über 9 Punkte ist schon ein Prädikatsexamen.

Man kommt definitiv leichter in den g.D mit anderen Studiengängen. Wer sich das trotzdem antuen will kann eigentlich auch gleich Jura studieren.

Meiner Meinung nach ist das Rechtspflegerstudium mit Abstand das schwerste FH-Studium für den gehobenen nichttechnischen Dienst. Aktuell 24 Monate Vollzeit studiert niemand anderer an einer FH. Das Exsamen entspricht vom Schwierigkeitsgrad dem 1 Staatsexsamen in Jura- ok nicht so breit aufgestellt aber dafür gehts sehr in die Tiefe. Alle erworbenen Punkte die man gesammelt hat berechtigen lediglich zur Prüfungsteilnahme wenn sie einen bestimmten Wert übersteigen. Man fängt also genau wie ein Jurastudent bei der Prüfung wieder bei O an. Die Bewertungsskala geht hoch bis 18 Punkte, ebenfalls wie bei Jura. Erreicht man 7 bis 8 Punkte liegt man schon über dem Durchschnitt, alles über 9 Punkte ist schon ein Prädikatsexamen.

Man kommt definitiv leichter in den g.D mit anderen Studiengängen. Wer sich das trotzdem antuen will kann eigentlich auch gleich Jura studieren.

Also erstens verstehe ich nicht, weshalb du nicht gut Englisch schreiben kannst, wenn du doch gut sprechen kannst.

Als Rechtspfleger hast du viel weniger Möglichkeiten als mit einem Jurastudium. Du kannst z.B. nicht im Verkehrsrecht, Urheberrecht, Produkthaftungsrecht, Handelsrecht, Immobilienrecht, Steuerrecht, WEG-Recht, Mietrecht, Medienrecht, Arzthaftungsrecht, Betreuungsrecht, Vertragsrecht, Bankenrecht, um nur einige Rechtsgebiete zu nennen, tätig sein.

Rechtspfleger haben nur Halbwissen und sind keine Volljuristen und auf den obigen Rechtsgebieten haben sie überhaupt keine Ahnung. Umgekehrt hat aber ein Volljurist auf dem Gebiet der Rechtspflege Ahnung. Schliesslich macht ein Rechtspfleger nicht viel und hat nur ein sehr, sehr kleines Rechtsgebiet.