versicherungskennzeichen abgelaufen. was jetz

5 Antworten

Die Betriebserlaubnis war damit erlöschen und somit fahren ohne Fahrerlaubnis.

Folgendes habe ich gefunden:


  1. Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz Nach §§1, 6 Pflichtversicherungsgesetz macht sich strafbar, wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen führt oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach §1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht.

Hinsichtlich der Strafzumessung ist auszuführen, dass das Gesetz für fahrlässiges Verhalten eine Strafe von 6 Monate Freiheitsstrafe oder aber Geldstrafe vorsieht. Soweit Sie sich bisher nichts zu Schulden haben kommen lassen, kommt gewiss nur eine Geldstrafe in Betracht. Aber auch eine Einstellung gemäß §§153 ff. StPO könnte realistisch sein. Für Ihren Sohn tritt die Besonderheit hinzu, dass er nach Jugendstrafrecht zu beurteilen wäre. Hier sehe ich, wenn überhaupt, maximal e eine Verwarnung angemessen. Jedoch könnte auch eine Einstellung gemäß §45 oder §47 JGG in Betracht kommen.

Zulassen des Fahrens ohne Führerschein Schwerwiegender ist wohl der Tatvorwurf des Zulassens des Fahrens ohne Führerschein gemäß §21 StVG. Eine Strafbarkeit setzt hierbei voraus, dass Ihr Sohn ohne einen gültigen Führerschein gefahren ist. Ihr Sohn war erst 15 und fuhr mit einem Mofa. Hier könnte es sein, dass ein Führerschein gar nicht erforderlich war, soweit es sich um ein Mofa mit maximal 50ccm Hubraum und maximal 25 km/h gehandelt hat. Hierbei bedarf es zwar keinen Führerschein, jedoch einer Mofa-Bescheinigung, die bei einem entsprechenden Kurs erteilt wird. Ob diese vorgelegen hat oder nicht, kann derzeit nicht beurteilt werden. Als Strafmaß sieht §21 StVG Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bei vorsätzlicher Begehungsweise vor. Auch hier gilt für Ihren Sohn wieder die Besonderheit, dass Jugendstrafrecht anzuwenden wäre.

Sie laufen in beiden Fällen Gefahr, dass es zu einem Führerscheinentzug gemäß §69 StGB bei Anordnung einer Sperrzeit kommt, da Sie die Pflichten eines Kfz-Führers verletzt haben. Möglich erscheint auch ein Fahrverbot. Inwieweit die Staatsanwaltschaft oder das Gericht dies für erforderlich hält, kann derzeit nicht beurteilt werden.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Rollerfahren-Versicherung-abgelaufen-__f93986.html

Meinereiner67  02.03.2012, 13:47

wo soll der denn ohne Führerschein gefahren sein?

Du darfst nur mit dem abgelaufenen Kennzeichen Fahren,wenn der TagNach ablauf Datum Ein sonn Oder feiertag Istt

Ich Frage Mich wie Leute Vergessen ein Versicherungskennzeichen Zu Kaufen ich Bekomme Post von Meiner Versicherung VGH, Ich bab Mein Kenn zeichen schon am 3 Februar Gekauft, Wiederspruch Bei Der Busgeldstelle ein Legen Und Belgen das du Das Versicherungzeichen an dem Tag Gekauft Hast, Warst aufm Weg zur Versicherung Gruss Mc

Meinereiner67  02.03.2012, 13:49

Das mit dem Sonn- o. Feiertag is Käse, dann muss man das Kennzeichen vorher holen.

Fahren eines Kraftfahrzeuges ohne erforderliche Pflichtversicherung , Straftat !

Das ist fahren ohne Versicherungsschutz. Aber das Nummernschild ist doch erst heute abgelaufen. Da wird es ne Karenzzeit geben. All zu schlimm wird es nicht werden.

Meinereiner67  02.03.2012, 13:48

da gibts keine Karenzzeit.

Ich denke wenn Du glück hast zahlst Du 30€ und gut is.