Ich wurde mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen angehalten. Was kann ich nun machen?

8 Antworten

Das Fahrzeug darf ohne Kfz-Zulassung und ohne entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt werden.

Auszug aus dem PflVG:

§ 6 

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

...bleibt die Frage, ob man ein nicht funktionierendes Moped überhaupt "benutzen" kann. Der Paragraph gilt wohl nur für ein Moped mit funktionierendem Motor, den man auch anlassen kann.

@lokooj

Auch ein Kraftfahrzeug das nicht funktionstüchtig ist hat im öffentlichen Straßenverkehr nichts zu suchen.

ich wurde vor wenigen Tagen von der Polizei angehalten als ich versucht habe auf dem Bürgersteig mein Moped zu starten,

Und wie man so schön sagt, auch der Versuch ist strafbar. Dass der Zündschlüssel steckte, ist ja schon Beweis genug.

Der Schlüssel steckte aber? Das nennt sich dann trotzdem "Inbetriebnahme", sieht schlecht aus. Hättest das besser im Hof o.ä. probiert.

... seit wann darf man/Frau das auf dem Hof?

@schleudermaxe

Wenn der Hof aus privatem Grund besteht,   dann darf  er das. 

@deruser1973

... nein, darf er eben nicht. Ich darf ja auch auf privatem Grund nicht besoffen fahren.

@schleudermaxe

nein, darf er eben nicht. Ich darf ja auch auf privatem Grund nicht besoffen fahren.

Dies kann dir niemand verbieten, wenn der private Grund mit einem Zaun oder Hecke umschlossen ist und es sich um dein Eigentum handelt.

beachte die STVO + STVZO gilt nur für öffentliche Straßen.

§ 16 Grundregel der Zulassung

(1) Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen sind alle Fahrzeuge zugelassen, die den Vorschriften dieser Verordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung entsprechen, soweit nicht für die Zulassung einzelner Fahrzeugarten ein Erlaubnisverfahren vorgeschrieben ist.

Du warst mit deinem Moped im öffentlichen Verkehrsraum, das zählt schon.

Was wäre denn gewesen, wenn dir die Karre umgekippt und Benzin ausgelaufen wäre? Hättest Du die Sanierungskosten des Boden von deinem Taschengeld bezahlt?

Du solltest nun schleunigst für den vorgeschriebenen Versicherungsschutz sorgen. An der bereits begangenen Straftat ist ja nichts mehr zu ändern, aber nur so kannst Du vermeiden, fortgesetzt weitere Verstöße zu begehen: Ohne gültigen Versicherungsschutz darf das Fahrzeug auch nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden!

Du hast etwas Verbotenes gemacht, also bleibt Dir nur abzuwarten, welche Strafe Du bekommst. Eine Ausrede hilft hier ganz sicher nicht, da Du ja versucht hast das Moped zu starten, wobei Du beobachtet wurdest.