Mit Roller von Polizei angehalten. Was nun?
Hallo. Ich wurde gerade von der Polizei angehalten weil ich mit meinem Roller 50 statt 25 km/h gefahren bin. Ich werde in 2 Monaten 18 und habe auch schon seit mehreren Monaten den BF17 Führerschein. Kann es sein das eine Führerscheinsperre verhängt wird? Was kann noch so passieren? Ach ja, außerdem bin ich ohne Spiegel gefahren. Danke im Voraus.
4 Antworten
Hallo xdynasty99,
auf Dich wird nicht viel zukommen.
Du hast bereits die Klasse B (im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17) erworben.
Die Klasse B beinhaltet die Klasse AM, die Dich wiederum berechtigt einen Roller bis 45 km/h zu fahren. Bei 50 km/h wird man Dir dementsprechend kein Fahren ohne Fahrerlaubnis vorwerfen.
Möglich währe es, dass die Betriebserlaubnis des Rollers erloschen ist. Die Betriebserlaubnis ist aber nur dann erloschen, wenn und ich führe hier mal auszugsweise den entsprechenden Paragraphen an:
§ 19 StVZO - Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Nr. 1 ist nicht zutreffend, weil die Fahrzeugart nicht geändert wurde
Nr. 2 dürfte nicht zutreffend sein, weil die meisten Roller für Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h ausgelegt sind.
Nr. 3 könnte aber durchaus zutreffend sein, weil sich natürlich bei 50 km/h ein ganz anderes Abgas.- und Geräuschverhalten entwickelt.
Aber laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog würde nur folgende schriftliche Verwarnung auf Dich zukommen.
Tatbestandsnummer: 319500
Tatvorwurf: Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.
Ordnungswidrigkeit gem.:§ 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
Verwarnungsgeld: 50,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B -- Verstoß: Nein
Mit Zahlung der 50 Euro hätte sich die Angelegenheit erledigt. Auswirkungen auf Deine Fahrerlaubnis oder auf Deine Probezeit hätte die Angelegenheit nicht.
Sollte sich das Abgas.- oder Geräuschverhalten so stark verschlechtert haben, dass eine wesentliche Beeinträchtigung der Umwelt vorliegt beträgt das Bußgeld 90,00 Euro plus 28,50 an Verwaltungsgebühren. Punkte, Fahrverbot oder ein Eintrag als A oder B - Verstoß ist aber auch hier nicht vorgesehen
Schöne Grüße
TheGrow
Hi und guten Tag,Es kann sein das sie dir den Führerschein wieder wegnehmen müssen. Ansonsten würde es zu einer Geldstrafe bis zu 50 Euro kommen. Aber ich glaube das sie dir den Führerschein lassen werden und es nur zur einer Geldstrafe kommt. Aber falls sie dir den Führerschein wegnehmen würde ich wieder zur Fahrschulen gehen! :-)Viel Glück! :-)
Bei mir ist genau das selbe passiert kannst du mir sagen was auf dich zu gekommen ist
Hallo,
Was ist jetzt das Problem?
Du darfst mit deinem B17 Führerschein den Roller mit 50km/h fahren.
Gruß
Ja aber mein roller hat nur 25er papiere