Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen - Roller

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Hallo Kiwikugel,

von Heidekraut12 wurde ja schon der entsprechende Paragraph mit Gesetzestext angeführt und da steht ja drin, was Dich schlimmstenfalls erwarten kann.

Wie hoch aber die Strafe im Endeffekt ausfällt kommt erstens da drauf an, ob Du unter 18 bist, wo auf jeden Fall noch das Jugendrecht gilt, ob Du zwischen 18 und 21 bist, da kann noch das Jugendrecht, aber auch das Erwachsenenrecht angewendet werden und ab 21 wird auf jeden fall das Erwachsenenrecht angewendet.

Da Du keinen Unfall verursacht hast und somit auch keiner zu Schaden gekommen ist, sondern das ganze nur bei einer Polizeikontrolle aufgefallen ist, wirst Du aber wohl eine relativ geringe Strafe bekommen.

Wenn Du noch nach dem Jugendrecht verurteilt wirst, wirst Du wohl eine Verwarnung oder wenige Sozialstunden bekommen.

Wirst Du nach dem Erwachsenenrecht verurteilt, wird es auf eine Bewährungsstrafe oder eine geringe Geldstrafe von wenigen hundert Euro hinauslaufen.

Kommt sicherlich auch noch da drauf an, ob Dir hier eine vorsätzlich begangene oder nur eine fahrlässig begangene Tat vorgeworfen wird.

Da es hinlänglich bekannt ist, dass Kennzeichen für Mofas und Mopeds Ende April ihre Gültigkeit verlieren, es aber fraglich, ob Dir glauben geschenkt wird, wenn Du behauptest, Du wusstest das nicht. So blauäugig, dass man denkt man bezahlt einmal im Leben die Versicherung und kann damit ein Leben lang fahren kann man doch gar nicht sein. Außerdem macht man sich doch um so was einen Kopf, wenn man ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr bewegt. Zumindest wird Dir der Staatsanwalt und auch der Richter diesen Vorhalt machen.

Keine Frage, mal paar Tage kann man das Datum verschwitzen, aber fast ein halbes Jahr???

Aber wie gesagt, Angst vor einer Haftstrafe oder vor einer horrenden Geldstrafe brauchst Du nicht haben. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich auch immer nach Deinem Einkommen. Als Schüler ist das Einkommen ja eher gering und zum Leben muss Dir ja auch was bleiben. Das alles wird schon berücksichtigt.

Schöne Grüße
TheGrow

§ 6 Pflichtversicherungsgesetz - Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

Rechne mit einer Geldstrafe. Vielleicht 100-200 €