Versicherungsbetrug? Hilfe!?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Deine Mutter haette bereits dem Mahnbescheid widersprechen sollen. Aber auch gegen einen Vollstreckungsbescheid ist noch ein Einspruch moeglich. Dieser muss aber zwingend innerhalb von 2 Wochen ab Zugang des Bescheids erfolgen, danach geht in aller Regel gar nichts mehr.

Ein rechtzeitiger Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid hindert den Glaeubiger aber nicht daran, dennoch zu vollstrecken. Um ihn daran zu hindern, muss zusaetzlich zum Einspruch auch Vollstreckungsschutz beantragt werden.

Hier erfaehrst du mehr darueber: https://der-rechtsberater.de/einspruch-gegen-vollstreckungsbescheid/

Als erstes müsste die Urkundenfälschung bei der Polizei angezeigt werden.

Mit der Kopie der Anzeige und einer eigenhändigen Unterschrift der Mutter die Versicherungsnehmereigenschaft der Mutter bestreiten. Dann muss der Versicherer selbst sehen, wie er an sein Geld von diesem Bruder kommt.

Eine einfache Behauptung reicht da nicht. Das hätte die Mutter aber bereits nach der ersten Mahnung, in die Wege leiten können.

Laßt euch doch einfach mal eine Antragskopie vom Versicherer zukommen, dann seht ihr doch ob hier evtl. eine Urkundenfälschung vorliegt!?

Mit wessen Schadenfreiheitsrabatt wurde denn die Kfz-Versicherung beantragt bzw. bestätigt vom Versicherer?

Gruß einer Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Für die Zulassung hat der Halter eine eVBN vorzulegen von einem VN.

Die Versicherung fordert, schon immer, den Antrag, erinnert, mahnt, kündigt, wenn da nichts kommt.

Informiert die Zulassungstelle, der Halter hat den Ärger und den Staatsanwalt im Nacken.

Der VN bekommt die Rechnung ab Zulassung bis zur Kündigung, die Mahnung, den Inkassoladen, den MB, den Titel, die Pfändung.

Wo bitte sind denn die rd. "20 Schreiben" an Muttern geblieben?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Anwalt einschalten. Der sagt euch was zu tun ist