KFZ Versicherung korrigiert Rabattübertragung rückwirkend in eine schlechte Schadenfreiheitsrabatt nach Kündigung, ist das üblich?

5 Antworten

Hi yolorette,

deine "70%-Beitragssatz" (welche Gesellschaft bitte?) entspricht entweder einer Zweitwagen- oder Führerscheinregelung (mind. 3 Jahre Führerscheinbesitz!) und somit wäre die Rabattübertragung von der Tante hinfällig bzw. gar nicht möglich gewesen laut AKB!?
Diese Übertragung von der Tante wurde eben nur geduldet und jetzt aufgrund der Kündigung rückwirkend abgewickelt nach den Vorgaben dieser Gesellschaft (welche bitte)!

Viel Glück bei deiner nächsten Wechselparade...
wünscht dir siola55

Hallo nochmal, falls die Einstufung als Führerscheinregelung mit SF 1/2 (70% Beitragssatz) zutrifft, würde ich den Versich.ombudsmann einschalten, um wenigstens die Rückübertragung der nicht verwendeten 6 schadenfreien Jahre für die Tante zu erreichen:
www.versicherungsombudsmann.de/

Viel Erfolg damit wünscht dir siola55 ;-)

Du hast laut der Rabattübertragung gemäß der Bedingungen kein Anrecht auf den SFR deiner Tante. Das hätte man dir aber zu beginn deiner Fahrerlaufbahn erklären müssen. Rabattübertragung nur Personen 1. Grades.

Die Versicherung hat dir eine Sondereinstufung gegeben, die nur solange gilt, wie du dort versichert bist. Auch das sollte man zu beginn erklären.

Was sagt denn dein Versicherungsmakler dazu? Oder hast du gar keinen Versicherungsmakler, der dir mit Rat und Tat zur Seite steht?

Also, deine Tante war bei Versicherung A, du hast dann eine Rabattübertragung auf dich bei Versicherung B gemacht und wechselst nun zu Versicherung C?

Vermutlich hat dann Versicherung A nicht die sechs schadenfreien Jahre bestätigt. Vielleicht war es bei Versicherung A eine Sondereinstufung.

Mit wie vielen Jahren stuft dich denn nun Versicherung B ein?

Das Problem wird sein: Nun wird Versicherung B auch diese "schlechtere" Einstufung an Versicherung C weiter geben.

Danke für deine Antwort.

Genau, so war es.

Bei Versicherung A war es eine Zweitwagen Versicherung meiner Tante, könnte dies zur eine Sondereinstufung geführt haben und meine sechs schadenfreie für die Katze waren?

Versicherung B hat mich mit SF 6 (44%) eingestuft.

Also hätte ich zwei Möglichkeiten, entweder mit höherer SF-Klasse eigenständig Versichert fahren oder wieder als Mitnutzer in einer Zweitwagenregelung bei meiner Tante?

Schönen Gruß

@yolorette

Naja, deine Tante hat ja nun die schadenfreien Jahre an dich abgetreten...von daher ist ihr SFR nun quasi weg.

Hast du denn bei Versicherung B einen Berater gehabt?

@kim294

.... aber wenn denn 6 Jahre lang der Vertrag bestand und die SF 6 vergeben wurde, kann es doch keine bzw. nur eine sehr kleine Sondereinstufung sein, oder?

Bist du sicher, dass das mit der Kündigung zu tun hat?

Es kann sein, dass die Übertragung grundsätzlich nicht funktionert hat und das erst jetzt aufgefallen ist.

Möglichkeiten:

- Wenn es ein Zweitwagen war hatte der evtl. eine Sondereinstufung die nicht übertragen wird

- Die Übertragung von einer Tante ist oft sowieso nicht möglich

Der neue VR wird vom aktuellen dementsprechend auch nur die schlechtere Einstufung mitgeteilt bekommen.

.... dann ist ja die alte SF-Klasse frei und kann für die Versicherung C genommen werden, oder?

Die Rabattübertragung wurde ja nur korrigiert und nicht rückgängig gemacht.

Ist halt immer so eine Sache. Da sind nun mittlerweile 3 Versicherungsgesellschaften involviert... sowas kann ja nur schiefgehen.