Versicherung mit Verwertungsausschluss kündbar wegen Erwerbsminderungsrente?

2 Antworten

Hallo Glitzerherz,

sie schreiben:

Versicherung mit Verwertungsausschluss kündbar wegen Erwerbsminderungsrente? Hallo zusammen. habe eine Kapitallebensversicherung bei der ich einen Verwertungsausschluss machen musste da ich Hartz 4 bezog.Seit einem Jahr bin ich aus Hartz 4 raus und beziehe Erwerbsminderungsrente. Vor 2 Wochen habe ich bei der Versicherung nachgefragt ob sie kündbar wäre da meine die nette Dame am Telefon wen ich beweise das ich kein Hartz mehr habe ginge das.Also habe ich natürlich gleich die Kündigung geschrieben mit der Kopie von der ARGE.Gestern habe ich telefonisch mal nachgefragt wie es aussieht das sagte man mir es wäre abgelehnt worden.Der nette Herr am Telefon meinte dann aber auch wen das mit dem Hartz so wäre müsste ich das kündigen können und er schaut noch mal danach. Ich beziehe seit 3 Jahren Erwerbsminderungsrente die aber noch befristet ist bis 2015 und habe einen Schwerbehindertenausweis mit 50 Prozent.Wäre das auch eine Voraussetzung für eine Kündigung? Ich weiß das viele nicht verstehen werden warum ich die Versicherung kündigen will aber ich habe sicher meine Gründe dafür :-) Viele Dank erstmal fürs lesen und eventuell auch fürs antworten<

So wie Sie die Angelegenheit beschreiben mußten Sie im Zusammenhang mit Hartz4-Gewährung bei Ihrem zuständigen Sozialamt eine Art Verzichtserklärung unterzeichnen, worin Sie auf die Verwertung Ihrer Kapitallebensversicherung verzichtet haben.

Wenn das so ist, dann benötigen Sie von Ihrem zuständigen Sozialamt eine Bescheinigung, daß der Verwertungsausschluß aufgehoben worden ist.

Ob das Sozialamt aber ohne weiteres eine solche Bescheinigung ausstellt, das hängt mit Sicherheit von Ihrem speziellen Einzelfall ab.

Hier liegt eine verzwickte Situation vor, weil Sie ja über einen bestimmten Zeitraum Sozialleistungen bezogen haben.

Nun könnte natürlich das Sozialamt in Anbetracht leerer Kassen auf den Plan treten und ggf. gewährte Leistungen zurückfordern bzw. mit dem Guthaben Ihrer Kapitallebensversicherung verrechnen.

Denn grundsätzlich werden Sozialleistungen ja nur gewährt, wenn eigenes Vermögen bis auf einen Freibetrag von 2.600 Euro aufgebraucht ist.

Fazit:

Es bleibt Ihnen wohl nichts anderes übrig, als mit Ihrem zuständigen Sozialamt einen Termin zu vereinbaren und die Angelegenheit mit Ihrem zuständiigen Beamten zu besprechen.

Allein vom Gefühl her muß damit gerechnet werden, daß das Sozialamt gewährte Leistungen mit dem Guthaben aus der LV verrechnet und erst dann eine Freigabe an die Versicherungsgesellschaft erteilt!

Im Zweifelsfall müßten Sie bei geringem Einkommen und Vermögen einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen und bei Gewährung derselben eine entsprechende Rechtsberatung bei einem Fachanwalt für Sozial- und Versicherungsrecht einleiten!

Nur wenn Sie von Ihrem Sozialamt eine Freigabeerklärung bei Ihrer Versicherung vorlegen können, wird diese aktiv werden können.

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Glitzerherz 
Fragesteller
 22.05.2012, 11:01

Hallo Konrad

viele Dank für Ihre Antwort sie ist sehr hilfreich weil ich nicht wusste das die ARGE das noch verrechnen kann auch wen ich kein Hartz mehr habe.

Habe auch nochmal die Versicherung angerufen und da meinte man ich wurde falsch informiert ( 2 mal !) und das kann erst ausgezahlt werden wen ich in Rente gehe was doch noch paar Jährchen dauert.

Dann werde ich eben bis dahin warten und mich dann im Jahre 2027 darüber freuen.(wer weiß was der Euro da noch wert ist)

nochmals vielen lieben dank und einen schönen Tag :-)

Grüße Glitzerherz

Konrad Huber  22.05.2012, 11:35
@Glitzerherz

(Im Jahre 2027: wer weiß was der Euro da noch wert ist)<

Da haben Sie vollkommen Recht!

Das ist die große Frage!

Wenn wir die Entwicklung der Preise für Öl, Gold, Silber, seit 2001 zu Grunde legen, dann siehts nicht gut aus mit der Kaufkraft des Euro in 2027!

Die Entwicklung in den meisten europäischen Staaten (siehe Griechenland, Spanien usw.) veranlaßt die Volksvertreter und die EZB, weiterhin wie verrückt Geld zu drucken.

Die Geldentwertung schreitet dadurch mit Riesenschritten voran!

Der Sparer und Besitzer einer Kap-LV ist hierbei ganz klar auf der Verliererseite.

Es kann also nicht schaden, beim Sozialamt nachzuhaken, unter welchen Bedingungen/Voraussetzungen eine frühere Verwertung der LV möglich wäre.

Fragen kostet ja nichts!

Beste Grüße

Konrad

Der Verwertungsausschluss wurde ja zu deinem Schutz eingeräumt. Somit konnte das JobCenter dich nicht zwingen den Vertrag mit Verlust aufzulösen. Bevor du nicht endgültig weißt, dass du deine EM-Rente auf Dauer behältst, solltest du die Finger von der Kapitallebensversicherung lassen.