Ist ein Mietvertrag unterschrieben von 2 Mietern (WG) einzelnd kündbar?

6 Antworten

Ist ein Mietvertrag unterschrieben von 2 Mietern (WG) einzelnd kündbar?

Nein, wirksam nur, wenn zusammen gekündigt wird, weil es nicht ein Mieter ist sondern zwei. ( Die Partei Mieter )

Mitmieter dazu bewegen gemeinsam zu kündigen oder ihn/sie auf Zustimmung zur Kündigung verklagen.

"Kann ich die Wohnung alleine kündigen ?"

Nein, wenn ihr beide Hauptmieter seid, in EINEM Mietvertrag, dann kann der Vermieter entscheiden ob er einen rauslässt oder nicht. Er kann aber drauf pochen dass beide bleiben bzw. weiter für die Miete haftbar sind. Frag doch erstmal den Vermieter ob er für den übrig bleibenden Bewohner einen einzelnen Mietvertrag aufsetzen würde

kann der Vermieter entscheiden ob er einen rauslässt oder nicht.

Das können nur alle am Vertrag beteiligten Personen entscheiden.

Stimmt auch nur eine Person nicht zu geht das nicht.

@anitari

Das beißt sich aber ganz schön mit dem Grundgesetzt und was man als einzelne Person für Rechte hat. Ich kann die Gesetze auch nicht verstehen, die solch einen Sachverhalt zu Gunsten der offensichtlich uneinsichtigen Person ausgelegt wird.

@vreezer

Hier geht es um Mietrecht, nicht das Grundgesetz.

Habt Ihr einen gemeinsamen Mietvertrag, kann dieser auch nur gemeinsam gekündigt werden.

Wie komme ich schnellst möglich aus dem Mietvertrag ?

Die Mitmieterin auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung verklagen.

Und wie lange dauert sowas i.d.R. ?

@vreezer

Kann ich nicht sagen. Gelesen habe ich mal was von etwa 8 Wochen.

Ne, da hast Du wohl Pech gehabt, gemeinsam unterschrieben, heißt auch, nur gemeinsam kündbar.

Der Sinn der gemeinsamen Anmietung ist ja eben gerade, dass einer nicht einfach ausziehen kann und den anderen allein auf den Kosten sitzenlässt

http://www.mietrecht.org/kuendigung/gemeinsamer-mietvertrag-ausscheiden-eines-mieters/

Weiss jemand wie lange ein Klage auf Zustimmung benötigt bis sie durch ist ?

Kenne den Wortlaut des unterschriebenen, der geschriebenen Mietverträge mit dem Eigentümer nicht....sprich vorab mit ihm!

Ein Mietvertrag mit 2 Personen als Mieter ist von einer Person allein nicht kündbar.

Da ist  Wortlaut des Vertrages unwichtig.