Versicherung kündigen wegen Beitragserhöhung?

8 Antworten

Fristgerecht (also zum Ende des Versicherungsjahr) kannst du doch jederzeit kündigen. Wieso wird die Kündigung dann nicht anerkannt.

Der Wegfall des Bündelrabatts, ist ja keine "außerplanmäßige" Erhöhung. Das wäre korrekt.

Du kannst deinen Vertrag zum Ende der Laufzeit kündigen. Musst aber eine 3 monatige Kündigungsfrist einhalten.

Dann hattest du eben kein Sonderkündigungsrecht sondern musst ordentlich zum Ablauf kündigen.

So ist es und nicht anders

Versicherung wurde aus einem Multiplusvertrag herausgelöst

Auf deine Veranlassung hin? Wenn ja, duerfte es sich kaum um eine Beitragserhoehung handeln.

Dir für die Zukunft einen besseren Betreuer suchen.

So etwas spricht man doch mit diesem ab, damit es eben keine bösen Überraschungen gibt.

Warum wurde der Vertrag den aus dem "Bündel" gelöst?