Versicherung kündigen bei Wegfall Firmenrabatt?

2 Antworten

Nein, das ist kein Kündigungsgrund, da du bereits bei Antragstellung unterschreibst, dass bei Ausscheiden aus den Diensten der Gesellschaft der Mitarbeiterrabatt wegfällt.

Aber Du kannst ja zum Ablauf kündigen - bei den heute relativ kurzlaufenden Verträgen von max. 3 Jahren (bei KfZ 1 Jahr) könnten die Vertragsabläufe viellleicht schon bald erreicht werden.

Falls Du bei einem anderen Versicherer angefangen hast: Es besteht eine Absprache unter den Versicherern, dass der besitzende Versicherer ausserhalb der Vertragslaufzeit seine Verträge aufhebt, wenn der VN bzw. Mitarbeiter nachweist, dass er bei einem anderen Versicherer als festangestellter oder freiberuflicher Mitarbeiter eongestellt wurde.

wenn man eine Versicherung vergünstigt abschließt, weil man durch seinen Arbeitgeber Rabatte bekommt, wird die Prämie bei einem Arbeitgeberwechsel folglich höher.

Kann sein, muss aber nicht, denn der Vermittler hat die Möglichkeit einen Sonderrabatt zu gewähren.

Außerdem sollte man bei einer Kündigung erst mal abklären, wie hoch der Beitrag bei anderen Versicherungsunternehmen ist und dabei auch aufpassen, dass die Leistungen nicht schlechter werden.

Zu deiner eigentlichen Frage kenne ich das so, dass die Beiträge dann zum Beginn des nächsten Jahres verändert werden - und dann wäre natürlich eine Kündigung möglich.

Gruß