Versicherung kündigen wegen falschberatung, möglich?

8 Antworten

Dass Deine Haftpflicht 3mal soviel kostet als andere ist kein Kündigungsgrund. Du mußt auch die Leistungen miteinander vergleichen, und nicht nur "Wer ist am billigsten"

Wenn Du einen Singletarif wolltest, Dir aber eine Familienhaftpflicht verkauft wurde, ist das eine Falschberatung. Da aber kein Beratungsprotokoll erstellt wurde (was eigentlich Pflicht ist) ist es schwer nachweisbar.

Ich an Deiner Stelle würde nun ein Schreiben aufsetzen, den Fall schildern, dass Du Single bist, und dies auch dem Berater (mit Namen) gesagt hattest, und er Dir trotzdem einen Familientarif verkauft hat, was Du erst im Nachhinein bemerkt hattest. Außerdem fehlt das Beratungsprotokoll. Schreib dann, dass Du das Vertrauen in diese Gesellschaft verloren hast, und Du deshalb vom Vertrag zurück treten möchtest, oder zumindest eine Umstellung in den Singletarif wünschst.

Das schickst Du dann an die Hauptdirektion der Versicherung, nicht zu diesem Vertreter.

Eigentlich sollte es dann kein Problem sein, dass Dein Vertrag zumindest in den Singletarif umgestellt wird.

qaypl 
Fragesteller
 17.10.2014, 20:48

Das die Preisdifferenz kein Kündigungsgrund ist war mir klar, wollte nur kurz sagen wie ich herausgefunden habe, das ich falsch versichert wurde. natürlich habe ich dann nicht nur nach dem Preis geschaut sondern auch welche Leistungen ich erhalte.

Danke für deine Antwort. Werde gleich ein schreiben aufsetzten.

Urknall  20.10.2014, 06:37
Wenn Du einen Singletarif wolltest, Dir aber eine Familienhaftpflicht verkauft wurde, ist das eine Falschberatung.

Setzt aber voraus, dass die Gesellschaft überhaupt einen PH-Tarif für Singles hat. ;-)

Tatsächlich hast du dich falsch versichert. Oder wer hat den Vertrag, den man nun nicht will, unterschrieben?

G imager761

qaypl 
Fragesteller
 16.10.2014, 22:11

Na klar hab ich unterschrieben, aber wenn ich sage das ich Single bin gehe ich davon aus das ich auch so versichert werde. Dann muss ich wohl in den sauren Apfel beißen und weiter bezahlen. Aus schaden wird man klug. Werde demnächst besser aufpassen.

Die einfachste Art ist zu Kündigen aufgrund von Beitragserhöhung, Bei jeder Beitragserhöhung die einen bestimmten Wert hat, muss der Versicherer dich darauf hinweisen, das du ein Sonderkündigungsrecht hast Nutze dies,

Der Zweite Punkt ist das Dokument der Beratung. Hast du keins erhalten? dann hast du ein ewiges widerrufsrecht und kannst jederzeit widerrufen. Der Versicherer wird aber sagen, dass du deine Ausgabe Verschlampt hast. Darauf solltest du eine Kopie der Vertragsunterlagen inkl Dokument der Beratung aushändigen lassen. In dem Beratungsdokument müssten in der ersten Postion deine wünsche aufgelistet sein in der zweiten seine empfehlung. Wenn dein Wunsch eine PHV war und seine Empfehlung auch eine PHV single bzw Familie kannst du auf fehlberatung deuten da der Vermittler dazu verpflichtet war deinen Familienstand zu erfragen um eine Kundengerechte Bedarfsermittlung durchzuführen. Wenn das nicht der Fall war hast du das recht auf einen widerruf oder eine umstellung

Der Preisunterschied ist kein Grund weshalb man Dich aus dem Vertrag lassen wird.

Falschberatung würde bedeuten, dass die Gesellschaft einen entsprechenden Single-Tarif anbietet und Du nachweisen kannst, dass Du dem Kollegen auch mitgeteilt hast, dass Du Single bist.

Wird schwer werden, weil Du keine Kopie von der Dokumentation hast, aber selbige mit Sicherheit unterschrieben hast, diese nun also nur beim Vertreter vorliegt und der sie nun nach Belieben ergänzen kann, ohne das Du ihm diese Urkundenfälschung nachweisen kannst.

Sprich, Du fällst wahrscheinlich auf die Nase und der Kollege wird behaupten Du hast im erzählt, dass Du demnächst eine Familie gründen willst und deshalb jetzt schon den Tarif auf Deinen Wunsch hin anpassen wolltest, obwohl er Dir davon abgeraten hat.....

Selbst Vorstandsbeschwerden werden wahrscheinlich in diesem Falle im Sande verlaufen, wenn der Kollege nicht schon einschlägig bekannt ist.

Wie lang ist das Schreiben mit der Ankündigung der Erhöhung schon bei dir? Hast du ein Beratungsprotokoll?

qaypl 
Fragesteller
 16.10.2014, 22:20

Ein Beratungsprotokoll habe ich nicht,da ich nicht wusste das es sowas gibt. Habe ich erst später erfahren.

michi57319  16.10.2014, 22:34
@qaypl

Könnte sein, daß sich die Versicherung deshalb anfechten lässt. Eine Kurzberatung beim Anwalt bringt Klarheit.

Klammlosewelt  17.10.2014, 16:07
@michi57319

Bist Du Anwalt?

Sorry, aber manchmal habe ich den Eindruck, dass hier viele Anwälte Fragen beantworten, und stets dazu raten doch möglichst SOFORT zu einem Anwalt zu rennen. gg

Zu einem Anwalt zu gehen, sollte immer die allerletzte Möglichkeit sein, wenn wirklich gar nichts mehr hilft. Meist gehts nämlich ohne Anwalt, in dem man einfach mal mit der Versicherung redet.

michi57319  17.10.2014, 23:21
@Klammlosewelt

Genau damit habe ich extrem negative Erfahrungen gemacht und schlafende Hunde wecken ist niemals gut!

Eine Kurzberatung kostet nicht die Welt, hilft aber sehr deutlich mehr, als sich tausende Auslegungen von Gesetzen mühsam zusammenzusuchen und doch genau die falsche Argumentation herauszusuchen, wenn man die Versicherung anschreibt.

Es geht um Geld, meistens um erhebliche Summen. Der gesunde Menschenverstand reicht schon lange nicht mehr aus, um im Dickicht der Gesetze und Auslegungen einen Überblick zu behalten.

Wenn man nicht gerade in der Situation ist, daß man sich innerhalb einer Kleinstadt sowieso gut kennt und vieles mal eben bei einem Bier an der Theke, oder aber beim Einkaufen im Supermarkt regeln kann, sollte man sich jemanden zur Hilfe holen, der sich mit dem entsprechenden Rechtsgebiet auskennt.