Versicherung kündigen? bank sagt nein

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Üblicherweise bestehen die Banken bei Vergabe von Darlehen eine Absicherung für den Ausfall/Tod des Kreditnehmers. Dies wird dann auch in aller Regel im Kreditvertrag festgeschrieben.

Wenn es sich bei Euch um eine Risikolebensversicherung handelt isst das in Ordnung und absolut sinnvoll, sonst muss der überlebende Ehegatten für die Restschuld aufkommen, was in Eurem Fall mangels Verdienst des Mannes nicht funktionert. In diesem Fall wird kein Kapital angespart, die versicherte Summe steht nur als reines Risikokapital für den Todesfall zur Verfügung.

Wurde jedoch eine Kapitallebensversicherung zur Absicherung des Darlehens abgeschlossen, wird auch (unnötigerweise) Geld angespart, was den zu zahlenden Beitrag wesentlich erhöht. In diesem Fall würde es sich jedoch um eine Falschberatung handeln mit Anspruch auf Schadenersatz. Für eine Kapitallebensversicherung gibt es für den Vermittler (Bankmitarbeiter) ein deutlich höheres Zubrot (Provision) als für eine reine Risikolebensversicherung. Für die Provision gibt es eine Stornoregelung. Wenn der Vertrag vor Ablauf einer gewissen Zeit, z.B. 6 Monaten, gekündigt wird, muss die Provision wieder zurückbezahlt werden. Ich vermute mal, dass dies bei Euch der Fall ist.

Was völlig schizophren ist ist der Vorschlag der Bank, zu ihrer Sicherheit einen Bausparvertrag abzuschließen. Das ist völlig daneben. Sollte der "Hauptverdiener" sterben, würde nur das eingezahlte Kapital zur Verfügung stehen. Wenn diesrer Fall in den nächsten Monaten (was wir natürlich nicht hoffen wollen!!) eintreten täte, würden bis dahin ja nur wenige Euro eingezahlt sein. Das ist eine unverständliche Falschberatung.

Mit diesem Bankberater würde ich keinesfalls mehr sprechen - er scheint ein Abzocker zu sein. An Eurer Stelle würde ich zuerst einmal mit dem Zweigstellenleiter der Bank spreechen, oder - falls es sich nur um einen kleinen Ableger einer Großbank handelt, mit der in der Region befindlichen Hauptstelle und denen denVorgang vorlegen. Gerne auch unter Androhungvon Einschaltung eines Anwaltes wenn nun keine richtige Beratung und Richtigstellung der Versicherung vorgenommmen wird. Sollte das nichts fruchten würde ich defnitv zum Anwalt gehen. Falls Ihr eine Familien-Rechtsschutzversicherung habe, die hilft Euch dabei.

Er würde doch seine - wahrscheinlich schon anderweitig 'investierte' - Provision verlieren - er muss versuchen, die Kündigung zu verhindern

Verbraucherberatung oder Anwalt

Die Verbraucherberatung hat eine eher miese Qualität. Im Zweifel würde ich immer zum Anwalt gehen.

Ich gehe mal davon aus, die Versicherung wurde als Sicherheit für die Finanzierung herangezogen. Dies dürfte auch so in den Verträgen enthalten sein.

Eine nachträgliche Änderung und Herauslösung der Lebensversicherung geht nur mit dem Einverständnis der Bank.

Wenn die Bank auf der Absicherung durch die Lebensversicherung besteht, werdet ihr das akzeptieren müssen. Da bringt euch auch der Anwalt nichts.

Eine Risikolebensversicherung wäre in deinem Fall sinnvoll , nicht aber eine Kapitallebensversicherung und schon gar nicht ein Bausparvertrag wenn man das Haus bereits gekauft hat.. Den Berater könnte man auf Schadensersatz verklagen.