Versetzung in eine andere Stadt während der Ausbildung erlaubt?

8 Antworten

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Wenn in seinem Ausbildungsvertrag keine Versetzungsklausel vereinbart wurde, kann Ihr Bekannter meines Wissens nach nicht gegen seinen Willen an einen anderen Standort versetzt werden.

Es taugt auch nicht als Begründung, dass an einem anderen Standort der Azubi dringender benötigt wird. Ziel der Ausbildung ist es einen Beruf zu lernen und nicht billige Arbeitskraft zu sein.

Hier ein guter Link.

http://www.hobsons.de/de/ratgeber-service/frag-den-experten/arbeitsrecht/arbeitsrecht-2008/expertentipp-kuendigung-des-ausbildungsvertrags-bei-standortverlegung/

Peter Kleinsorge

Zu klären ist,was mit der Berufschule wird.Er ist da ja noch nicht fertig.Das ist ja auch wohl eine größere Firma,da sind offt auch die Übernahme nach der Lehre möglich,die wird aber nur erfolgen wenn man frei versetzbar ist.Wer sich weigert kann sicher nach der Abschlussprüfung gehen.Da sollte man entscheiden was man will.

dradeda 
Fragesteller
 17.02.2011, 13:03

keine übernahme erwünscht! ^^ es gibt keine berufsschule...nur seminare...

Beim Arbeitsvertrag ist die Versetzung innerhalb von einem Radius von 50 Kilometer erlaubt. Weisungsrecht des AG. Ob es beim Azubi auch so gehandhabt werden darf weiss ich nicht. Er soll sich dringends mit seiner zuständigen Kammer in Verbindung setzen.

DonRamon  17.02.2011, 13:11

Das ist mal völliger Quark! Zeig mir mal einen Paragraphen dazu! Wenn nichts im Ausbildungsvertrag steht, hat der AG Grundsätlich per Direktionsrecht die Möglichkeit AN dort einzusetzen wo es ihm sinnvoll erscheint, es sei denn die Arbeitsstätte ist im Arbeitsvertrag festgelegt. Dann ist eine einseitig angeordnete Versetztung nicht möglich.

dradeda 
Fragesteller
 17.02.2011, 13:17
@DonRamon

das problem besteht darin, dass im arbeitsvertrag wohl doch standort b festgelegt worden ist. der ist aber schon dicht und er arbeitet jetzt in standort a (ohne neuen vertrag), aber a und b waren nah beieinander...nun soll er aber nach c abgeordnet werden? geht das denn dann?

DonRamon  17.02.2011, 13:25
@dradeda

Also jetzt wirds kompliziert! Er hat nur einen Vertrag unterschrieben, in dem Ausbildungsstandort B drin steht? Nachdem er jetzt in A arbeitet und Keinen neuen Vertrag hat, gilt mein Text von oben (13.16)! Sonst hätte es eine Änderungskündigung gebraucht.

dradeda 
Fragesteller
 17.02.2011, 13:27
@DonRamon

genau, deine zusammenfassung hier ist korrekt ^^ nur, dass es eben eine abordnung ist und keine versetzung...ach das ist doch alles müll ^^ am besten mal personalrat und anwalt einschalten.....aber mal ehrlich: welches unternehmen geht so einen rechtsstreit ein, wenn es den azubi in 4 monaten los ist? und vor allem kann das unternehmen doch nicht abordnen ,solange das gericht nicht entschieden hat, oder? und das dauert ja sicher lange...ergo null sinn für das unternehmen sich auf den stress einzulassen^^

DonRamon  17.02.2011, 13:35
@dradeda

Im Gegensatz zur Versetzung ist die Abordnung nur vorübergehend angelegt. Das bedeutet, dass eine Rückkehr zur abordnenden Stelle vorgesehen sein muss. In der Praxis wird die Abordnung allerdings oft zur Vorbereitung einer endgültigen Versetzung genutzt. Die Abordnung kann ganz oder nur teilweise erfolgen. Sie ist an ähnliche Voraussetzungen geknüpft wie die Versetzung. Auch die Abordnung kann ohne Zustimmung des betroffenen Beamten für bis zu zwei Jahre erfolgen.

dradeda 
Fragesteller
 17.02.2011, 13:42
@DonRamon

aber er ist doch kein beamter ^^ und wäre halt nur ne abordnung, weil ja in 4 monaten ohnehin das ausbildungsverhältnis endet und nicht verlängert werden soll (von seiner seite)...hab schon gelesen ab 3 monaten muss der betroffene gehört werden und der personalrat muss mitbestimmen...also sind die chancen etwas gestiegen ^^ aber PR kannst ja eh meist vergessen -.- damit liegen sie wieder bei 0 ^^

DonRamon  17.02.2011, 14:01
@dradeda

Abordnung gibts nur im öffentlichen Dienst und ist wie gesagt auch kein Unterschied zur Versetzung in diesem Fall.

Hi, hmm klingt schwierig.... also bei Leiharbeitern ist es so dass sie nicht mehr als 200km weit weggeschickt werden dürfen. Als Azubi ist man aber eigentlich noch minderjährig also denke ich dass es nicht so einfach ist. Am sinnvollsten wird es allerdings sein wenn er einfach mal bei der für Ihn zuständigen Gewerkschaft nachfragt (je nachdem z.B. IG Metall...) oder bei der IHK die müsste euch auskunft darüber geben können !!!

LG

dradeda 
Fragesteller
 17.02.2011, 12:45

er ist 22...

Unabhängig davon, ob die Firma im Recht ist, sollte dein Freund ein bisschen weiter in die Zukunft schauen. Besteht die Möglichkeit, dass er nach der Prüfung übernommen wird? Möchte er das? Dann sollte er sich als flexibel erweisen, bemüht, auch seinem Arbeitgeber in der Personalnot zu helfen, und offen für alle Eventualitäten. Das heißt nicht, dass er sich nicht äußern darf, wenn er es nicht so gerne möchte. Er könnte darauf hinweisen, dass er es macht, wenn es nötig ist, aber doch wieder in absehbarer Zukunft zurückkommen möchte. Da müsstet ihr eure Freundschaft mal ein bisschen auf Sparflamme pflegen.

dradeda 
Fragesteller
 17.02.2011, 13:01

nein, nein, nein...er möchte nicht übernommen werden...er will da schnellstens weg nach ausbildungsende!...es geht weniger um freundschaftspflege als um bei der familie sein (frau+kind) ;) klar, das ist für 3-4monate ertragbar...aber es geht ums prinzip und nicht ums aushalten! das war meine frage...wenn doch mal alle einfach nur auf die frage eingehen würden ^^