Ausbildung -> Fahrzeit = Arbeitszeit bei Standortwechsel?

2 Antworten

Der Arbeitgeber (AG) besitzt Weisungsbefugnisse!

Wenn der AG festlegt, ein Teil deiner Ausbildung findet in anderen Werken statt, so ist dies seine Anweisung, die du zu befolgen hast.

Da sich die Arbeitszeiten im Stammwerk wie im Außenwerk nicht unterscheiden, wirst du wohl den längeren Fahrtweg antreten und dich entsprechend früher auf den Weg machen müssen.

Die Fahrtzeit ist zwar Wegezeit, aber gilt hier noch nicht als Arbeitszeit.

In anderen Berufen wie mobile Pflegefachkraft oder -hilfskraft trifft man sich ebenfalls ab 0600 Uhr und fährt dann mit den Dienstautos des AG zu den einzelnen Patienten! Man muss sich dann aber auch zunächst am Stützpunkt einfinden!

So wie du das schreibst findet die reguläre Arbeitszeit an dem anderen Standort statt.

Die Anreise ist dann unbezahlte Zeit. Da ist es schon ein Entgegenkommen von eurem Arbeitgeber das ihr einen Firmenwagen bekommt.