Versehentlich Zeche geprellt, und nun?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, du musst dir keine Sorgen machen. Zechprellerei zählt nur dann als Betrug, wenn man vorsätzlich handelt. Man muss also schon bei der Bestellung nicht bezahlen wollen.

Zudem dürfte es sich hier um einen Betrag handeln, bei dem gem. § 248a StGB ein Strafantrag für die Verfolgung der Tat notwendig ist. Wenn du sogar freiwillig anbietest den Betrag nachzuzahlen, sehe ich nicht warum ein Strafantrag gestellt werden sollte.

Weil ich niemanden erreiche (auch jetzt noch) und sie nicht wissen können das nicht nicht vorsätzlich gehandelt habe.

Ich denke nicht, weil Du Dir ja echt Mühe gegeben hast, das Versehen zu bereinigen. Bezahl es halt so schnell wie es Dir möglich ist.

das entscheidet ein gericht, sofern der betreiber strafanzeige erstattet

Ich denke nicht. Wenn du den Leuten klarmachst das es ein Versehen war und du ja auch versucht hast sie zu erreichen.

Da gehste halt heute hin und entschuldigst dich...

bezahlst dein Bier....das zeigt doch , dass du es nur vergessen hast

und nicht die Zeche prellen wolltest...

VG Yazz12

das hat die Bedienung mit ihrer Abrechnung jetzt bezahlen müssen -

geh nächstes Mal hin und begleiche deine "Schulden"