Versehentlich Zeche geprellt, und nun?
Ich war heute (beziehungsweise gestern) in einem Lokal und habe dort ein Bier getrunken. Nun bin ich mit Jemanden mitgegangen, und habe vergessen meine Rechnung zu begleichen.
Nun bin ich zu Hause, und es fährt auch kein Bus zurück. Ich habe versucht im Lokal anzurufen, um zu fragen ob ich meine Rechnung auch später noch begleichen kann, doch es ist niemand erreichbar. Habe nun eine Mail geschrieben, weis aber nicht ob das reicht.
Habe gelesen, dass Zechprellerei als betrug zählt und mit bis zu 5 Jahren geahndet werden kann. Muss ich mir jetzt sorgen machen?
8 Antworten
Nein, du musst dir keine Sorgen machen. Zechprellerei zählt nur dann als Betrug, wenn man vorsätzlich handelt. Man muss also schon bei der Bestellung nicht bezahlen wollen.
Zudem dürfte es sich hier um einen Betrag handeln, bei dem gem. § 248a StGB ein Strafantrag für die Verfolgung der Tat notwendig ist. Wenn du sogar freiwillig anbietest den Betrag nachzuzahlen, sehe ich nicht warum ein Strafantrag gestellt werden sollte.
Weil ich niemanden erreiche (auch jetzt noch) und sie nicht wissen können das nicht nicht vorsätzlich gehandelt habe.
Ich denke nicht, weil Du Dir ja echt Mühe gegeben hast, das Versehen zu bereinigen. Bezahl es halt so schnell wie es Dir möglich ist.
das entscheidet ein gericht, sofern der betreiber strafanzeige erstattet
Ich denke nicht. Wenn du den Leuten klarmachst das es ein Versehen war und du ja auch versucht hast sie zu erreichen.
Da gehste halt heute hin und entschuldigst dich...
bezahlst dein Bier....das zeigt doch , dass du es nur vergessen hast
und nicht die Zeche prellen wolltest...
VG Yazz12
das hat die Bedienung mit ihrer Abrechnung jetzt bezahlen müssen -
geh nächstes Mal hin und begleiche deine "Schulden"