Hallo, ich habe eine Frage zu dieser Rechnung von Inkasso?

Bild 1 - (Geld, Finanzen, Rechnung) Bild 2 - (Geld, Finanzen, Rechnung)

7 Antworten

Es geht NICHT um 44,59€ - es sind 7,18€. Mehr als die Hauptforderung + vielleicht 3 EUR Mahnkosten brauchst du nicht zu überweisen, also 10,18€. Du schreibst in die Überweisung NUR AUF Hauptforderung + 3 EUR Mahnkosten. Alles darüber ist unberechtigt - reine Blutsaugerei!

  • verweigere jeden weiteren Brief von Inkasso-Geldgeil (groß auf den Umschlag verweigert schreiben und ab in den nächsten Briefkasten) - jedes Mal !
  • Leg dir ne andere HandyNummer zu, falls sie die kennen und dich nerven
  • falls ein Mahnbescheid vom Gericht kommt: Widersprechen (glaube mir, das werden sie nicht tun). Die allermeisten Klagen verlieren die - und das wissen dich auch..
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du brauchst doch nur auf dein pp-Konto zu schauen und siehst, ob dort wirklich Minuswerte vorliegen. Und PP funktioniert nicht, wenn das damit verbundene Bankkonto leer ist. Auch hier hättest du vorher schon eine Info bekommen müssen. Ansonsten wäre alles ein Fake, ich bekomme öfters Mahnungen von Firmen wo ich gar keine Verträge habe oder irgendeiner will mir einreden dass mit mit meinem xx-Konto etwas nicht stimme, ich solle mich einloggen und die Probleme klären. Ich gehe auf vorhandene Konten, aber niemals über eine "Einladungs-Mail"

Die "vorgerichtlichen Mahnauslagen" sind absoluter Blödsinn. PayPal verschickt nur eMails und die kosten nichts. Oder besser: Die Stromkosten u.ä. sind so niedrig, dass das weit unterhalb eines Cents liegt.

Personalkosten o.ä. sind vom BGH verboten worden, dürfen also bei Mahngebühren nicht gefordert werden.

Die RVG-Gebühr ist im Regelfall im Masseninkasso genauso wenig durchsetzbar. Ebenso auch die Auslagen nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

HF + Zinsen + Mahnauslagen an Paypal zahlen (Konto ausgleichen), Job done.

KSP?

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

https://www.bezahlen.net/ratgeber/inkassokosten-zulaessigkeit/

Der Gläubiger darf zunächst die Kosten für das (oder ggf. die) Mahnschreiben selbst verlangen. Anrechenbar sind hier aber nur direkte Kosten, also für Material (Papier, Druck) und Porto. Nicht jedoch Kosten für Verwaltungs- und Personalaufwand.

Was also sollen in diesem Fall vorgerichtliche "Mahnauslagen" sein?

Deshalb ist meine Frage ob es reicht wenn ich die 46,20€ begleiche

?????????? Die fordern doch "nur" 44,59 Euro - wobei die Hauptforderung ( Deine ursprünglichen Kosten - Dein Einkauf ) lediglich 7,18 Euro betrug.

JULOL444 
Fragesteller
 14.02.2019, 07:32

Ja, stimmt die meinte ich, aber meine Frage bezieht sich auf den unten stehenden Trxt auf dem zweiten Bild

kevin1905  14.02.2019, 08:10

Was also sollen in diesem Fall vorgerichtliche "Mahnauslagen" sein?

Die Kosten für die postalische Mahnung.