Jugendliche Strafe für Abstechen?


07.05.2020, 15:48

Wegen einer Streitigkeit bei einem Deal (Drogen) aber ohne Mordabsicht, wenn einfach unüberlegt gehandelt wurde.

Hat er überlebt, oder wurde er abgestochen? Beides gleichzeitig gibt es nicht.

Ebenso ist unklar, weshalb Jemand zugestochen hat?

Er hat überlebt, aber hatte ein messer im Bauch

Also wurde er nicht abgestochen.

Warum wurde zugestochen? Was war das für ein Messer? Deine Frage ist so oberflächlich gestellt, dass eine Antwort nicht möglich ist.

Es war ein Taschenmesser. Es wurde wegen einer Streitigkeit, bei einem Drogendeal zugestochen

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kommt drauf an ob es als versuchter Totschlag gewertet wird. Bei versuchtem Totschlag gibt es eine Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren.

Wenn er keine Schäden davon getragen hat bis auf dem Einstich zählt es NICHT als schwere Körperverletzung. Demnach kann das Urteil also viel milder ausfallen solange es nicht als versuchter Totschlag gewertet wird. Also sogar keine Freiheitsstrafe aber womöglich Bewährung.

Das ist trotzdem ne gefährliche Körperverletzung

@nanfxD

Als schwere Körperverletzung zählt es nur bei folgenden Fällen:

1.das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,

2.ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder

3.in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt

Edit: achso hab überlesen dass du gefährliche Körperverletzung geschrieben hast

@nanfxD

Ja. Hab dein "gefährlich" überlesen.

Die Fragestellung impliziert ja schon sehr deulich, dass es keine Folgeschäden gibt, es wurde aber jemand abgestochen, weshalb zunächst wohl durchaus eine erhebliche Verletzung vorliegt, nur eben ohne Folgeschäden nach Heilung. Versuchter Totschlag dürfte hier schon immer im raum stehen, ich würde da ggf. eher noch die Notwehr interessant finden.

@DerJoergi

Ob es versuchter Totschlag gilt muss ein Richter entscheiden. Es kann auch dagegen plädiert werden beispielsweise wenn der Täter auf keine bestimmte Stelle gezielt hat wie ein wichtiges Organ usw. So ist das Gesetz 🤷

@IchFrageEinfach

schon klar, deswegen habe ich ja formuliert, dass der Vorwurf da immer im Raum stehen wird. Wollte nur zum Ausdruck bringen, dass, insofern hier keine Notwehr vorliegt, ein hohes Strafmaß zu erwarten wäre bzw. in einem solchen Fall eine sehr gravierende Straftat vorliegt.

Wenn er bisher straffrei war, mögl. 6 Monate mit Bewährung.

Hat er ein Strafregister oder ist sogar in offener Bewährung wird es teurer und ohne Bewährung.

Das kommt auf die gesamten Rahmenbedingungen an, wurde der Täter z.B. provoziert, wurde er angegriffen, hat er einschlägige Vorstrafen, wie schwer war das Opfer verletzt, hat das Opfer ggf. in Lebensgefahr geschwebt oder an welcher Körperstelle ist die Verletzung erfolgt. Das könnte entsprechend von Freispruch wegen Notwehr bis zu vielen Jahren Gefängnis alles bedeuten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Kommt darauf an, ob bleibende Schäden zu erwarten sind, dann gibt es eine Verurteilung mindestens für schwere Körperverletzung.

Bleiben keine Schäden zurück, dann gefährliche KV.

Im Streit oder Affekt ohne Tötungsabsicht käme versuchter Totschlag in Frage.

Sollte die Tat zur Verdeckung einer Straftat durchgeführt worden sein, oder in der Absicht das Opfer zu töten, dann wäre das versuchter Mord.

Kannst dir was aussuchen von einem fetten Satz Sozialstunden bis hin zu einer langjährigen Jugendhaftstrafe.

Ach nein, aussuchen kannst Du dir das nicht, das entscheidet ein Richter.

Das kommt ganz auf die Umstände an. War es Notwehr? Würde der Täter provoziert? Um was für ein Messer handelte es sich (also vielleicht ja ein verbotenes?) Zeigt der Täter Reue? Gab es eine konkrete Mordabsicht? Etc etc etc

Um was für ein Messer handelte es sich (also vielleicht ja ein verbotenes?)

Wenn es eine verbotene Waffe war, kommt als zusätzlicher Anklagepunkt Verstoß gegen das Waffengesetz hinzu. An der Höhe der Strafe wird das aber angesichts der anderen ihm zu Last gelegten Straftaten nicht viel ändern.

Keine Notwehr, es gab einen Grund aber keine Provokation, normales Taschenmesser. Keine Reue. Und ohne nachdenken, also auch keine Mordabsicht