Versehentlich falscher Kontoinhaber angegeben

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Es kann sein, daß die Bank das merkt und entweder eine kurze Rückfrage stellt oder aber auch den Auftrag storniert. Da sind etwaige Banken sehr unterschiedlich mit der Handhabung. Eine Prüfungspflicht gibt es zwar nicht mehr, aber dennoch machen das einige Banken.

Ihr habt doch sicherlich verfügungsrechte über des anderen Konto oder? Dann sollte es keine Probleme geben.

wenn sie verfügungsberechtigt ist = keine Komplikationen, ansonsten ruft die Bank evtl. an

Matti2  16.02.2011, 08:02

superkorrekte Bankbeamte lehnen natürlich erst mal ab

micis4 
Fragesteller
 16.02.2011, 08:10
@Matti2

ja sie hat eine Berechtigung =) Überweisungen etc. werden noch per Hand erledigt? Ich hatte angenommen, dass der Großteil der Zahlungen mittlerweile maschinell erledigt wird.