Amazon Verkäufer tritt zurück, weil Ware zu billig angeboten

3 Antworten

Nein kannst du nicht! Da gibt es zahlreiche Gerichtsurteile die ganz klar sagen: "Keine Chance einen Vorteil aus dem Preisirrtum zu ziehen. Der Verkäufer hat in diesem Fall das Recht, das Angebot ersatzlos zurückzuziehen und Bestellungen zu diesem Preis zu stornieren.

Deschi 
Fragesteller
 03.10.2012, 15:41

Danke für die schnelle Antwort. Dann schaue ich, ob ich irednwo anders eine günstige Alternative finde.

wende dich an den support von amazon und schilder denen dein problem. amazon ist seeeehr um kundenzufriedenheit bemüht. von daher denke ich nicht das sie dich im regen stehen lassen. zumal ihr ja so gesehen einen verbindlichen kaufvertrag hattet. wäre ja so als kaufst du etwas im laden und dann kommt der verkäufer hinterher gerannt und will das teil zurück weil er es zu billig verkauft hat.

oOLaButterflyOo  03.10.2012, 15:37

Naja im Laden sind ja auch oft sachen falsch ausgeschildert und an der Kasse musst du dich dann entscheiden ob du es noch willst oder nicht...

Horst85  03.10.2012, 15:41
@oOLaButterflyOo

vor etlichen jahren wollte ich mal einen joystick kaufen.. ja diese großen dinger zum zocken die keiner mehr benutzt :D ... jedenfals war er viel zu billig ausgezeichnet. als ich den preis an der kasse sah habe ich die verkäuferin drauf hingewiesen das dort ein anderer ausgezeichnet war. nach langem hin und her und absprache mit ihrem vorgestzten wurde entschieden das da wohl einer mist gebaut hat und das schild sofort einer wegnehmen soll. sagten aber auch das sie ihn mir jetzt so verkaufen müssen. anscheinend nur ne kulanz sache gewesen. würd jedenfals trotzdem mal bei amazon anfragen

oOLaButterflyOo  03.10.2012, 15:43
@Horst85

ja klar sowas gib´s auch sehr oft aber er hat ja noch der rechtlichen lage gefragt..

Horst85  03.10.2012, 15:53
@oOLaButterflyOo

sie sagten damals sie müssen.. von daher bin ich davon ausgegangen das... sie müssen^^ ... wenn den rest hier aber so lese war es wohl eher ein... sie möchten

Knurri  03.10.2012, 15:40

Leider völlig falsch deine letzte Einlassung. Hier ist der Kauf ja abgeschlossen worden, denn der Käufer hat seinen Teil der Leistung, ebenso wie der Verkäufer erbracht.

Bei einer Bestellung sieht dies aber ganz anders aus, hier hat evtl. nur der Käufer eine Vorleistung erbracht (Zahlung), die der Verkäufer aber nicht annehmen muss und zurückgeben kann und die Bestellung storniert.

Der Händler darf bei so einem Fehler zurücktretten.