Versäumnisurteil trotz Einspruch?

4 Antworten

Er hat fristgerecht Einspruch gegen das Versäumnisurteil eingelegt und es gibt eine neue Verhandlung.

Und bis dahin ist dein Urteil vorläufig vollstreckbar, d.h. du kannst dein Geld schon bekommen.

Mein Anwalt einen Titel gegen ihn und hat das Konto gepfändet bis mein Ex Chef zahlt. Dieser hat dann einen Antrag gestellt beim Arbeitsgericht um die Zwangsvollstreckung zurückzuweisen. Dies hat das Arbeitsgericht verneint.

Genau. Das steht auch in dem Schreiben auf dem Foto.

Also hat er mir gestern einen Großteil des Geldes überwiesen.

Ist auch nur sinnvoll seinerseits.

Heute habe ich einen Brief erhalten wo dies drinstand (siehe Foto) und ich würde gerne wissen ob ich das Geld jetzt ausgeben darf oder nicht.

Du darfst das Geld ausgeben - allerdings muss dir klar sein, dass du unter Umständen das Geld zurückzahlen musst, § 717 Abs. 2 ZPO. Das wäre etwa der Fall, wenn das Versäumnisurteil aufgehoben wird.

BIocko 
Fragesteller
 21.03.2020, 16:17

Er ist ja trotz Aufforderung nicht erschienen. Wie kann er denn dafür Sorge tragen das dieses versäumnisurteil aufgehoben wird?

Er zieht es ja extra in die Länge, kann doch nicht sein das er straffrei da ruas kommt wenn er einfach nicht vor gericht erscheint.

VirageXO  21.03.2020, 16:48
@BIocko
Er ist ja trotz Aufforderung nicht erschienen. Wie kann er denn dafür Sorge tragen das dieses versäumnisurteil aufgehoben wird?

Gegen ein VU kann Einspruch eingelegt werden, wodurch das Verfahren zurückversetzt wird und neu verhandelt wird. D.h. ganz normaler Prozess.

Er zieht es ja extra in die Länge, kann doch nicht sein das er straffrei da ruas kommt wenn er einfach nicht vor gericht erscheint.

Was heißt denn "straffrei"? Allein dass er jetzt schon zahlen musste, ist doch schon die Bestrafung.

Sollte er nochmal nicht erscheinen, gibt's eben ein sogenanntes "Zweites VU", was diese Instanz abschließt.

Dadurch, dass du das Geld jetzt hast, kannst du damit arbeiten, weil's dein eigenes ist.

Unterliegst du am Ende, musst du das natürlich zurückzahlen.

Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, besteht die Gefahr, das nochmal anders entschieden wird und du das Geld (teilweise oder komplett) zurück zahlen musst. Pack es daher erst mal zur Seite u d warte das Ende des Prozesses ab.

BIocko 
Fragesteller
 21.03.2020, 15:29

Danke dir. Der Anwalt sagte zwar ich kanns ausgeben. Für Oktober habe ich gearbeitet und auch eine Abrechnung erhalten. Aber er zahlte nicht. Darf ich diesen Teil denn behalten oder kann der mir auch aberkannt werden?

In der Begründung für die Zurückweisung der Aussetzung der Vollstreckung (wie bandwurmartig das schon klingt!) steht darin, dass dein Ex-Arbeitgeber ohnehin nur Pfändungsschutz wegen eines Teils deiner Forderung beantragt hatte, Das Urteil war unumstritten, was die 1.086,20 Euro brutto betrifft. Nun muss er auch die 930,40 Euro brutto noch bezahlen.

Wieviel das allerdings in netto ausmacht, kann ich dir wirklich nicht genau sagen. Ganz grob beschätzt, solltest du in etwa 1200 bis 1400 Euro herausbekommen.

BIocko 
Fragesteller
 21.03.2020, 15:31

Bandwurmartig 😂 den klau ich dir. Super ich danke dir für die Antwort 😊

Hallo,

Nach dem Auszug aus dem Gerichtsbeschluss geht es um das Novembergehalt. Der Antrag des Arbeitgebers wurde zurückgewiesen, so dass er Ihnen einmal das Geld zahlen muss und Sie zum anderen auch über das Geld verfügen können. Sie dürfen das Geld also ausgeben.

BIocko 
Fragesteller
 21.03.2020, 15:30

Danke für die Antwort. Was passiert denn wenn bei dem neuen Urteil rauskommt das er nicht zahlen soll. Auch wenns unwahrscheinlich ist. Aber dann bekommt er es wieder oder?

Paul794540  21.03.2020, 15:34
@BIocko

ja in der Tat, dann müssen Sie die Überzahlung allerdings zurückzahlen. Bis dahin können Sie allerdings ohne Einschränkung über das Geld verfügen.

BIocko 
Fragesteller
 21.03.2020, 15:38
@Paul794540

Okay, das ist gut zu wissen. Den Oktober habe ich gearbeitet und eine Abrechnung erhalten. Aber bis gestern das Geld nie erhalten. Über dieses Geld kann ich doch frei verfügen bis zum Pfädnungsfrei Betrag oder?

Er hat für Oktober 1030 Euro überwiesen und für November 830. Das ist zwar im allgemeinen zu wenig, aber das Oktober Gehalt steht mir doch rechtlich zu oder?

Entschuldige die fragerei 🙈

Paul794540  21.03.2020, 15:42
@BIocko

So wie Sie mir den Fall schildern steht Ihnen das Gehalt für den Monat Oktober zu.