Was passiert, wenn der im Versäumnisurteil geforderte Betrag nicht stimmt und der Beklagte Widerspruch einlegt?

2 Antworten

Das grundsätzliche Procedere ist, dass du aus dem Versäumnisurteil vollstrecken kannst. Titel im Arbeitsrecht geben insoweit eine vorläufige Vollstreckbarkeit. So weit Zahlung bewirkt worden ist, kann der Arbeitgeber sich hiergegen im Wege der Beschwerde wehren.

Im Zweifel würde ich ihr noch ein paar Tage warten. Die Zwangsvollstreckung läuft auch nicht so ganz schnell und das Hickhack mit Beschwerde und sofortiger Beschwerde könnte so vielleicht vermieden werden.

Wenn dir noch was zusteht:

Vollstreckbare Ausfertigung bei Gericht beantragen. Ist oft ein Stempel auf dem Urteil. Dann das ganze dem örtlichen Gerichtsvollzieher geben und vollstrecken lassen.

Oder ganz einfach, eine Kontopfändung von dem Konto durchführen von dem das Geld kam (ist billiger), macht auch der Gerichtsvollzieher. Natürlich abzüglich dessen was bereits bezahlt wurde

Ob und was dein Chef mach, wen juckts