Ungültige Unterschrift auf Aufhebungsvertrag aber Chef besteht auf Aufhebungsvertrags Gültigkeit?

4 Antworten

Die Unterschrift des Aufhebungsvertrags wurde abfotografiert und mit Word auf dem Aufhebungsvertragsmuster eingefügt.

Bitte was?

Wessen Unterschrift soll von wem von wo worauf kopiert worden sein? Wenn der Aufhebungsvertrag unterzeichnet wurde, wieso sollte jemand die Unterschrift dann kopieren und unter ein Muster klatschen?

Sieht Bild Unterschrift (klar zu erkennen!)

Ich finde es nicht klar zu erkennen. Im Gegenteil erkenne ich hier eher eine eigenhändig geleistete Unterschrift. Es sind sogar Hebungen und Senkungen im grauen Feld der Unterschrift zu erkennen, sodass hier offenbar mit festem Druck unterzeichnet wurde.

Soweit ich weis ist die Unterschrift so nicht gültig, weil der AUFHEBUNGSVERTRAG NICHT handschriftlich unterschrieben wurde.

Vorgeschrieben ist die Schriftform, vgl. § 623 BGB. Diese Form richtet sich nach § 126 BGB. Ob diese Form hier gewahrt ist, lässt sich deiner Frage leider nicht eindeutig entnehmen, weil nicht klar ist wer hier was kopiert oder unterzeichnet hat

Edit: Du bist noch in der Ausbildung. Daher gilt für dich (auch) das BBiG, insbesondere § 22 Abs. 3. Dieser bezieht sich aber nur auf die Kündigung, nicht auf den Aufhebungsvertrag. Nach § 10 Abs. 2 BBiG gilt für den Aufhebungsvertrag das "normale" Arbeitsrecht.

Es gibt nun allerdings eine Meinung in der Literatur, die hier nun aber die Textform nicht ausgeschlossen sehen will. Die Textform nach § 126 Abs. 3 BGB bedarf aber eben keiner Unterschrift! Daher wäre es umso mehr sinnvoll sich von einem Profi beraten zu lassen!

welche Möglichkeiten habe ich jetzt als schwangere junge Frau mich dagegen zu wehren??

Dieselben wie als nicht schwangerer, alter Mann: Geh zu einem Anwalt und lass dich beraten!

Familiengerd  03.06.2022, 16:07

Auch für einen Aufgebungsvertrag ist - wie bei der Kündigung - zwingend die Schriftform vorgeschrieben, also wortwörtlich: Blatt Paper mit eigenhändiger/originaler Unterschrift beider Vertragsparteien.

Eine bloße Textform reicht nicht aus.

Grinzz  03.06.2022, 16:39
@Familiengerd

Mir ist das bekannt. Deshalb schrieb ich ja auch: Es gibt eine Meinung in der Literatur.

Sie argumentiert - für mich wenig nachvollziehbar - damit, dass § 22 BBiG als Lex specialis zu § 623 BGB eben nicht die Textform für die Kündigung ausschließt. Hier ist es streitig, ob diese nun möglich ist oder nicht. Diesen Gedanken nun auf den Aufhebungsvertrag zu übertragen mit dem Argument, dass diese in § 623 BGB gleichwertig genannt werden, halte ich für weit hergeholt. Dennoch wollte ich auch diese Meinung nicht unerwähnt lassen.

Aber danke, dass du mich dazu genötigt hast dieser (Minder)Meinung entsprechende Aufmerksamkeit zu geben.

Familiengerd  03.06.2022, 17:13
@Grinzz

Das BGB § 623 schreibt (seit dem 01.05.2000) die Schriftform für Kündigung und Aufhebungsvertrag vor (vorher hat diese Forum Vorschrift nicht bestanden).

Dass das BBiG § 22 nur von Kündigung spricht und dafür die Schriftform verlangt, den Aufhebungsvertrag aber gar nicht erwähnt, bedeutet nicht, dass deshalb hierfür die Schriftform nicht gewahrt werden müsse.

Für die Annahme, dass das Schriftformerfordernis für den Aufhebungsvertrag nach dem BGB § 623 nicht auch auf das Ausbildungsverhältnis anzuwenden sei, gibt es nicht den geringsten Anlass, zumal dem auch das BBiB § 10 Abs. 2 entgegensteht, woran auch der Verweis auf das BGB § 126 (ff) nichts ändert.

Grinzz  03.06.2022, 17:37
@Familiengerd

Schnallst du nicht, was ich schreibe?

Ich schrieb nicht, dass es meine Meinung ist, sondern dass es diese Meinung gibt.

Familiengerd  03.06.2022, 18:06
@Grinzz

Du brauchst nicht gleich pampig zu werden!

Ich habe nicht von Dir gesprochen!

Im Übrigen beschreibt Deine Äußerung "Hier ist es streitig, ob diese nun möglich ist oder nicht." auch nicht eindeutig Deine Haltung dazu.

Dein Chef hat Urkundenfälschung begangen.

Widerspreche dem Schreiben Deines Chefs, mit Hinweis darauf, dass Du dieses Schreiben nicht unterschrieben hättest. Mache das in Form eine Briefes mit Einwurfeinschreiben!

Erwähne aber nicht die Urkundenfälschung, da das eventuell als Nötigung angesehen werden kann und Du Dich damit strafbar machen würdest.

Schreibe nur ganz kurz:

Widerspruch

Sehr geehrter Herr XY!

Hiermit widerspreche ich den von Ihnen mir zugesandten Aufhebungsvertrag vom —.—.—, da diese Unterschrift nicht von mir geleistet wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Datum, Unterschrift

ASLAINU 
Fragesteller
 03.06.2022, 13:33

Die Unterschrift wurde von mir mit Word eingefügt. Aber diese hat keine Gültigkeit weil so ein Vertrag nur handschriftlich geschlossen werden kann. Lg

iQhaenschenkl  03.06.2022, 13:35
@ASLAINU

Hm, dann kann Dir das als Betrugsversuch ausgelegt werden!🤷‍♂️
Schlechte Karten!

ASLAINU 
Fragesteller
 03.06.2022, 13:38
@iQhaenschenkl

Warum? Wenn ich das im Nachhinein erst rauskriege das die Unterschrift nicht gültig ist??? Ich davon ausgegangen bin das es auf diesem Wege geht? Lg

ASLAINU 
Fragesteller
 03.06.2022, 13:39
@ASLAINU

wo ist das denn Betrug? Lg

iQhaenschenkl  03.06.2022, 13:42
@ASLAINU

Du hast eine Unterschrift geleistet, so oder so! Jetzt versuchst Du dies rückgängig zu machen. Das könnte man Dir als Vorsatz auslegen!

Wie willst Du nachweisen, dass Du das nicht schon vorher wusstest?

Grinzz  03.06.2022, 15:04
Dein Chef hat Urkundenfälschung begangen.

Nein.

zu viel Ungereimtheiten. Erst hat der Chef was kopiert, dann die FS, am Schluss ist es wohl die Oma gewesen.

Gehe zum Anwalt und lasse dich beraten. Der Aufhebungsvertrag muss handschriftlich unterzeichnet werden. Alles andere ist nicht gültig.Widerspreche schriftlich per Einschreiben dem Aufhebungsvertrag, ohne irgendwelche Hinweise, dass es sich hier um Urkundenfälschung handelt, weil die Unterschrift kopiert wurde.