Tätigkeitsnachweis statt Arbeitszeugnis

6 Antworten

Richtig, deine zukünftigen Arbeitgeber wollen ein Arbeitszeugnis. Aber kann dein Chef dich nach so kurzer Zeit schon objektiv beurteilen? Evtl. wäre es sogar ein Nachteil für dich, wenn er die Wahrheit (aus seiner Sicht) reinschreiben würde?

Ich war 3 Monate in der Firma. Beurteilung wird zugegeben schwierig für ihn.

Da ich aber ein Zeugnis hätte, würde er eins ausstellen, könnte ich wenigstens entscheiden, ob ich es mit in die Bewerbungsunterlagen aufnehme.

Gruß Lilly0302

Hallo Lilly,

du hast einen Anspruch auf ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, hast du denn ausdrücklich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis angefordert?

Ich war 3 Monate in der Firma. Beurteilung wird zugegeben schwierig für ihn.

Nach 3 Monaten sollte es einem Arbeitgeber möglich sein sich eine Meinung über einen Mitarbeiter gebildet zu haben.

Da ich aber ein Zeugnis hätte, würde er eins ausstellen, könnte ich wenigstens entscheiden, ob ich es mit in die Bewerbungsunterlagen aufnehme.

Das wiederum ist Quatsch, ein fehlendes Zeugnis ist grundsätzlich das schlechteste Zeugnis. ;)

Die Kündigung kam eher in gegenseitigem Einvernehmen.

So etwas gibt es nicht, eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung.

Ich dachte, Arbeitgeber sind verpflichtet ein Arbeitszeugnis auszustellen.

So ist es auch - Du hast Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Ob das allerdings gut ausfallen wird, sei dahin gestellt....eine Kündigung in der Probezeit spricht nicht gerade dafür.

Die Kündigung kam eher in gegenseitigem Einvernehmen. Hatte nichts mit meiner Leistung zu tun. Eher mit der Arbeitszeit, ich war Teilzeit beschäftigt.

Aber da ich jetzt weiß, dass er verpflichtet ist, werde ich es einfordern.

Danke für deine Antwort.

Gruß Lilly0302

@Lilly0302

Wenn du das selbst kannst oder jemanden kennst, der Arbeitszeugnisse schreiben kann, kannst du einen Entwurf für dein Zeugnis selbst schreiben. Das erleichtert manchem Arbeitgeber die Arbeit. Vielleicht hat der AG aber auch ein Zeugnis von deiner Vorgängerin, wo zumindest die Aufgaben schonmal aufgeschrieben sind.

Ich habe meine Zeugnisse oder die Neufassung davon bis auf einmal immer selbst geschrieben. ;-)

Antwort von captron15 captron15captron15 vor ca. 1 Std.

ein qualifiziertes arbeitszeugnis steht dir nach dieser kurzen dauer gesetzlich leider nicht zu...


Hilfe, was ist nun richtig

In diesem Fall ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen, weil du nur kurze Zeit beschäftigt warst. (Weniger als 6 Wochen).

https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/tag/ab-wann-besteht-eine-anspruch-auf-ein-qualifiziertes-arbeitszeugnis/

Aber der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein einfaches Zeugnis kann auch ein qualifiziertes Zeugnis (mit Beurteilung) verlangen.

Name, Geburtsdatum, Datum bzw. Dauer der Beschäftigung, Art der Tätigkeit, Art der erledigten Aufgaben.

Mit Tätigkeitsnachweis (für spätere amtliche Nutzung) meinst du so eine Art Arbeitsbescheinigung. Die muss der Arbeitgeber oder sein Steuerbüro sowieso ausstellen. Das gehört eigentlich zu den Entlassungspapieren.

Habe weiter unten gesehen, dass du auch Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis hast, weil du 3 Monate dort gearbeitet hast. Du kannst es also verlangen. Der AG muss es nicht von sich aus geben. Versuche im Guten alles zu regeln.

das zeugnis würde wahrscheinlich eh nicht gut ausfallen,wenn du gekündigt wurdest,würdest du für den nächsten arbeitgeber wahrscheinlich gar nicht gebrauchen können.