Verpflichtungserklärung Berlin - wie wird geprüft?
Hallo, ich möchte eine Verpflichtungserklärung für einen Ausländerbesuch in Berlin abgeben. Alle Unterlagen habe ich schon. Ich mache mir etwas Sorgen, weil meine Unterlagen zwar korrekt sind, falls aber püber Kontoabfrage oder beim Jobcenter intern nachgefragt wird, eventuell Fragen aufkommen: ich war bis vor kurzem arbeitslos, und mein neuer Gehaltseingang ist zwar gut, aber ich muß auch noch viel zurückzahlen, so daß mein Konto immer ziemliche Aufs nd Abs kennt. Meine Frage: wie wird in Berlin geprüft: nach Aktenlage oder mit internen Kontrollen (Jobcenter/Bank)? Danke für Eure Hilfe!
3 Antworten
Bei der Verpflichtungserklärung fragt ich keiner nach Kontoauszügen. Man sieht sich die Gehaltsabrechnungen an, ob Du davon Deinen Besuch ernähren kannst udn fertig ist es.
Da wird nicht ermittelt, ob Du vor 4 Monaten noch ALG II bezogen hast.
3 Gehaltsabrechnungen und fertig.
Super, das beruhigt mich sehr! Danke!
ja, aber da werden in der Botschaft die Unterlagen des Eingeladenen geprüft, nciht die des Einladenden.
Nein trotz VE wollten die eine beglaubigte Übersicht der letzten 6 Monate der Kontoauszüge sehen.
Schengenvisum Deutschland
Für welches Land? Habe ich noch nie erlebt. Bei mir wurde für die Verpflichtugnserklärung nur ein Blick auf die Einkommensnachweise geworfen.
Aber in der Botschaft wurden die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers geprüft, ob der auch wieder in sein Land will, also dort genügend Dinge hat, die eine Rückkehr erwarten lassen.
War die Dominikanische Republik.
Die VE war ein Kinderspiel! Es wurde nur ein Mittelwert aus den letzten drei Gehaltsnachweisen gebildet. Fertig.
Indien.
Man bestand natürlich darauf, dass die Flüge bereits gebucht sind, die Hotels / Unterkunft zumindest reserviert ist und die Krankenversicherung vorhanden ist.
Beim Besucher wollte man auch Bankauszüge, eine offizielle Urlaubsbescheinigung (Rückkehrbereitschaft) und eine internationale Kreditkarte sehen. Da allerdings die Lebenshaltungskosten stark abweichen, wollte man zusätzlich von mir eine Aufstellung der letzten 6 Monate beglaubigt durch die Bank.
Man hat also jeden Monat kumuliert dargestellt und beglaubigt, dass es tatsächlich den Eingang des Gehalts gab. 😃 Verstehen muss man das nicht.
Für die VE brauchst du nur die letzten 3 Gehaltsnachweise. Es wird ein Mittelwert gebildet. Fertig.
Kennst du die Person wirklich gut?
ja, danke der Nachfrage! Es besteht keine Gefahr des Mißbrauchs :-)
soweit mir bekannt, nach den eingereichten Unterlagen. Ob du die Verpflichtungserklärung bekommst, entscheidet der Mitarbeiter.
du gehst damit eine rechtliche Verpflichtung ein. das kann Teuer werden,
Sie taucht unter und wird dann aufgegriffen, du zahlst Flug und sämtliche Kosten
Beim Visum dann aber schon!