ALG II beendet, Jobcenter will trotzdem Lohnnachweis für die Zeit danach?
Hallo,
Mitte Mai, diesen Jahres, wurde mein Mann arbeitslos. Er arbeitete bis dahin temporär auf dem Bau als Kranfahrer. Weil die Firma, bei der er angestellt war, aber leider ihren internen Kranfahrer bevorzugt beschäftigen musste, wurde mein Mann auf eis gelegt. Er hatte allerdings noch keine 365 Tage zusammenhängend gearbeitet, sondern nut 307 Tage, und deshalb hatte er keinen Anspruch auf ALG I und musste ALG II beantragen.
Diesen Antrag holten wir, als Bedarfsgemeinschaft, am 16.05.2014, füllten ihn aus und gaben ihn am 10.06.2014 wieder ab, weil wir da erst einen Termin, zur Abgabe dessen, bekommen hatten. Es gab Probleme, da die Liste, mit den geforderten unterlagen, welche wir vom Jobcenter bekamen, unvollständug war aber dies konnten wir nachreichen, was aber leider zu Verzögerungen führte. Auch wollte mein Mann die Kontoauszüge der letzten 3 Monate nicht vorlegen, weil er da ja noch arbeiten war und meinte, es gehe das Jobcenter nichts an, wieviel er verdient hat und wofür wir dieses Geld ausgaben...Den aktuellen Kto.-Stand unserer Konten gaben wir natürlich an!
Die Sachbearbeiterin akzeptierte dies allerdings nicht, liess sich auch nichts erklären und schmiss uns raus, mit dem Satz, wir könnte uns ja bei ihrer Cheffin beschweren, welche sie allerdings vor uns kontaktierte. Gesagt, getan, wendeten wir uns nun an ihre cheffin, die gleichermassen voreingenommen und abweisend reagierte. Anschliessend sprachen wir mit dem Amtsleiter, der aber widerum von seinen Angestellten vor unserem Kontakt zu ihm und einseitig informiert wurde und der natürlich voll in ihrem Sinne argierte.
Dennoch klärten wir die Sache mal soweit, reichten die fehlenden Unterlagen ein, inkl.der Kto.-Auszüge. Danach bekam mein Mann, aus eigens dafür aufgebrachter Suche, ab 17.06.2014, wieder Arbeit und teilte dies dem Jobcenter rechtzeitig mit!
Bis vor 2 Tagen hörten wir vom Jobcenter nichts mehr...keine Zwischenmeldung, keine Berechnungen und sowie so noch keine Zahlungen, für die Zeit unserer Bedürftigkeit!!! Als ich am Donnerstag, diese Woche, da anrief, meinte die zuständige Sachbearbeiterin unhöflich, die Berechnungen seien in Arbeit und sollten diese Woche noch durchgehen. Prombt erhielten wir am Freitag, 18.07.2014, Post von der Chefin der Sachbearbeiterin, es fehle die Lohnbescheinigung meines Mannes von Juni, also da, wo er wieder in Arbeit war und der Kto.-auszug, als Nachweis der Lohnzahlung!
Das geht doch das Jobcenter ab 17.06., da wo mein Mann wieder arbeitet und sich beim Jobcenter abmeldete, doch nichts mehr an, ODER? Kennt sich Jemand damit aus??
Auch betonten wir bei der Abmeldung ganz klar, dass wir nun keinen Bedarf mehr haben. Natürlich stehen uns ja aber die Leistungen für die Zeit der Bedürftigkeit zu, die das Jobcenter, unter immer wieder gesuchten Vorwänden, offensichtlich nicht zahlen möchte, denn sie schrieben am Freitag, dass wenn mein Mann die Lohnnachweise nicht bringe, sie den Antrag ablehnen müssten!!!
Was soll das alles??? :o((
3 Antworten
Auch wenn ihr den Antrag erst am 16.05.2014 beim Jobcenter abgeholt habt,gilt diese Abholung als gestellte Hilfe für den Lebensunterhalt !
Diese greift dann auf den 1.des Monats zurück,also auf den 01.05.2014,auch wenn ihr diesen erst am 10.06.2014 abgegeben habt.
Jetzt hat er am 17.06.2014 wieder angefangen zu arbeiten und ihr habt es dem Jobcenter auch mitgeteilt,dennoch würde euch erst einmal ALG - 2 für den Juni zugestanden haben,wenn nicht sogar noch für den Juli.
Denn Einkommen darf erst angerechnet werden,wenn es auch auf dem Konto eingegangen ist und man darüber verfügen kann.
Deshalb wird auch die Einkommensbescheinigung und aktuelle Kontoauszüge verlangt,um die Berechnung bzw.das anrechenbare Einkommen feststellen zu können,das ganze nennt sich Zuflussprinzip und das was von euch verlangt wird,nennt sich Mitwirkungspflicht.
Und wird diese nicht erfüllt,können Leistungen ganz oder zumindest teilweise versagt werden.
So ist das nun einmal,man bekommt seinen zustehenden Anspruch nicht erklärt,das muss man schon selber machen,das war das gute an der ehemaligen DDR,da gab es noch Aufklärung bzw.man hat es einfach bekommen,ganz ohne Antrag,weil die ja eh alles wussten !
Auch wenn ihr noch keine Leistungen bekommen habt,sind diese Nachweise erforderlich um euren Anspruch abschließend berechnen zu können,dann bekommt ihr eine Nachzahlung.
Müsst ihr letzt selber wissen,was euch wichtiger ist,entweder die Nachzahlung zu erhalten oder das Einkommen bzw.die aktuellen Kontoauszügen nicht vorlegen zu wollen.
Mein Mann geht doch auch nicht zum Sachbearbeiter und erwartet, dass dieser sich mit Kränen auskennt!!!
So ist das nun mal im ALG II, da muss man als "kunde" immer mehr Ahnung haben,weil in der Regel viele Sachbearbeiter leider gar keine Ahnung haben.
In Eurem Fall allerdings sind sie zumindest teilweise im Recht.
Auszüge vor Bedürftigkeit müssen ganz klar vorgelegt werden (aber nur vorgelegt, keine Kopien), um überhaupt erst feststellen zu können, ob eine Bedürftigkeit vorliegt, es könnten ja riesige Geldsummen vorhanden sein, oder Geld künstlich aus dem Fenster geworfen worden sein um die Bedürftigkeit herbei zu führen.
Die Gehaltsabrechnung Juni 2014 nebst Vorlage des Kontoauszuges auf dem das Gehalt zufließt aufs Konto ist von daher interessant, dass Euch auch wenn Dein Mann im Juni wieder anfängt zu arbeiten, doch noch Geld zustehen kann, entweder durch reduziertes Gehalt weil nur halber Arbeitsmonat, oder eben weil es erst im Juli zugeht und damit im Juni keine Geldzugang zu verbuchen wäre.
Geld wird im ALG II immer in dem Monat angerechnet, in dem man auch darüber verfügt, sprich es auf dem Konto gutgeschrieben wird.
Und ich danke für den Stern !
Das geht doch das Jobcenter ab 17.06., da wo mein Mann wieder arbeitet und sich beim Jobcenter abmeldete, doch nichts mehr an, ODER?ODER!!!! Ist UNGLAUBLICH einfach.
Leistungszeitraum ist der 01.05. bis 30.06.
Für diesen Zeitraum - im SGB II-recht gilt ein MONATSPRINZIP - ist SÄMTLICHES EINKOMMEN LÜCKENLOS nachzuweisen, da es leistungsrelevant ist oder sein kann.
Weist ihr das Einkommen nicht nach, muss die Leistung zumindest für Juni versagt werden, da eure Hilfebedürftigkeit nicht festgestellt werden kann.
Ob ihr im Mai Anspruch gehabt habt (und wie hoch dieser Anspruch gewesen ist) hängt davon ab, ob und wieviel Einkommen euch IRGENDWANN im Mai (also auch vor dem 17.05.) zufeglossen ist.
Was soll das alles?
Nennt sich Umsetzung von Recht.
Nun ja, wer vom Jobcenter Geld haben will, muß alles offenlegen. Dafür wurde ja Hartz IV geschaffen, um alles herauszubekommen, was der NSA noch nicht von uns weiß, und das ist nicht wirklich viel aber zum Drangsalieren ist Hatz IV immer gut. Die Jobcenter wurden nicht geschaffen, um Geld zu geben, sie wurden geschaffen, um die Menschen fertig zu machen. Es hat auch schon Meldungen gegeben, wonach die Jobcenter das Geld, was sie durch Sanktionierungen eingespart haben, zur Auszahlung der eigenen Gehälter genutzt haben. Es sind eben Wirtschaftsunternehmen und keine Ämter. Jobcenter sind keine Behörden, das wurde gerichtlich bereits festgestellt. Ich klage z.Zt. am Bundessozialgericht, weil die JC als Firmen arbeiten, Sanktionen aber nach Verwaltungsverfahrensgesetz durchgesetzt werden. Firmen dürfen jedoch keine Verwaltungsgesetze anwenden, denn sie haben nach Handelsrecht zu arbeiten. Nur Behörden dürfen Verwaltungsrecht anwenden, denn sie haben einen staatlich-hoheitlichen Auftrag. Firmen dürfen keine staatlich-hoheitlichen Verwaltungsakte erlassen. Im Übrigen sind ALLE sog. Behörden in unserem Land Firmen. Man kann die Firmeneinträge in diversen Firmenregistern suchen. Und so kann man eben die Polizei oder die Stadtverwaltungen der Orte neben dem Apotheker oder dem Bäcker finden. Das sollte uns doch zum Nachdenken anregen, wer hier überhaupt zu irgendwas hoheitlichem berechtigt ist. Jeder Strafzettel etc. fällt in die hoheitlichen Akte hinein ;-) JC sind jedoch keine Behörden. Das Problem ist, daß man mit Antrag auf H4 die internen AGB´s der JC akzeptiert. Und diese AGB´s beinhalten eben, daß man Verwaltungsrecht zur Durchsetzung von Sanktionen anwendet. Man hat also bei einem Antrag auf H4 keine Chance, den Sanktionen zu entgehen, auch wenn sie nicht rechtmäßig, weil nach Verwaltungsrecht durchgesetzt werden. In den jeweiligen Landesverfassungen steht aber immer drin, daß Anspruch auf Sozialhilfe durch das Land gewährleistet werden MUSS. Wer ist also jetzt eigentlich dafür verantwortlich, Leistungen analog dem Verfassungsauftrag zu zahlen? Die JC sind auf dieser Basis als Firma gar nicht berechtigt, Leistungen zu zahlen. Man wird also gezwungen, einen privatrechtlichen Vertrag mit dem JC abzuschließen, wenn man von dieser Firme Geld haben will. Und wenn man das in diesem Vertrag stehende und vom JC vorgegebene Vertragswerk per Unterschrift akzeptiert, hat man immer das Nachsehen. Hat man akzeptiert, muß man deren Regeln auch akzeptieren, ansonsten wird eben sanktioniert.
Nun geht es aber weder um Sanktionen, noch die formal-juristische Konstruktion der Jobcenter, noch um Vertragsrecht - was du übrigens beides fundamental falsch dargestellt hast - , sondern um Mitwirkungspflichten und andere Leistungsgrundätze.
Irgendeine Idee dazu?
Ich bitte darum, das von mir Geschriebene zu widerlegen. Dann können wir weiterdiskutieren. Und wer es widerlegen will, der sollte sich die Arbeit machen, es genau nach meinen Vorgaben Punkt für Punkt zu widerlegen und das heißt nicht nur das Gesagte nachzuplappern, was einem irgendwann mal durch die Medien vorgekaut wurde. Wer es schafft, kriegt eine Belohnung. Und im Zusammenhang mit H4 geht es definitiv nicht um Mitwirkungspflicht etc., wenn bereits der Grundsatz/ das Fundament von H4 nicht das obenauf Gebaute trägt, weil das Fundament eben total löchrig ist. Ich bin auf die Antwort mal gespannt.
Ich bitte darum, das von mir Geschriebene zu widerlegen.
Nöö .... auf fruchtlose Diskussionen verschwende ich keine Lebenszeit; erst Recht nicht, wenn man die rechtlichen Fakten problemlos selbst ergoogeln kann.
Danke für deine Antwort. Wir haben bis heute ja noch nicht einmal irgend einen Cent erhalten, geschweige denn Vorschuss! Auch erklärt das JC nichts, sie fordern nur, ohne es zu begründen. Was sie machen, sind Androhungen, wenn wir nicht mitwirken... Woher sollen wir all das wissen???...Natürlich kann man im SGB II nachlesen aber vieles ist das so unverständlich und kompliziert erklärt!!! Mein Mann geht doch auch nicht zum Sachbearbeiter und erwartet, dass dieser sich mit Kränen auskennt!!!