Verpflichtungserklärung für ausländische Studenten: Kann ein Ehepaar für die Studentin haften?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sie müssen zumindest so viel verdienen, dass sie für den gesamten Lebensunterhalt der Studentin aufkommen können. Es muss ausgeschlossen sein, dass diese hier dem Staat zur Last fällt.

Es geht wohl um den Unterhalt, nicht um eine Bürgschaft für eine bestimmte Summe ... der deutsche Staat möchte sichergehen, dass der Besucher nicht Sozialhilfe beanspruchen kann. Aber man sollte sicn schon genau durchlesen, was man unterschreibt beim Ausländeramt.