Vernichtung eines Pakets beim Zoll?

2 Antworten

Hi,

Also, du hast jetzt im Grunde genommen zwei Möglichkeiten:

1. Du steigst aus oder
2. Du pokerst weiter.

1. hieße, dass du in jedem Falle keine Strafe zu erwarten hast, solange das tatsächlich alles ist, dass in der Nachricht stand. Allerdings hast du dann natürlich keine Chance, das Paket zu retten.
(Ganz unter uns: Das ist die empfehlenswerte Vorgehensweise)

2. hieße, dass du der Vernichtung widersprichst. Daraufhin wird der Inhaber der Markenrechte wohl oder übel informiert werden. Außerdem wird ein Gutachter entscheiden, ob es sich um eine Markenrechtsverletzung handelt oder nicht.
(Auch ganz unter uns: Sollte diese Markenrechtsverletzung festgestellt werden, wird es unverschämt teuer)

Also: Nicht widersprechen.

Mit freundlichen Grüßen,

Appledev

appledev4  26.09.2017, 23:47

1. dass ohne zweites S... ist schon spät

jztfrage 
Fragesteller
 27.09.2017, 11:59

Sonst steht halt noch drin..

"Die Überlassung der o. g. Waren wird ausgesetzt bzw. die Waren werden zurückgehalten, da ein stattgegebener Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden vorliegt (Entscheidung) und der Inhaber der Entscheidung das Verfahren Art. 26 VO (EU) Nr. 608/2013 ( Kleinsendungsverfahren ) beantragt hat. Im Kleinsendungsverfahren werden Waren in Kleinsendungen (Art. 2 Nr. 19 VO (EU) Nr. 608/2013), welche in Verdacht stehen, nachgeahmt oder unerlaubt hergestellt worden zu sein, mit Ihrer Zustimmung gem. Art. 26 Abs 5 VO (EU) Nr 608/2013 vernichtet.

Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang dieser Mitteilung zu dem Feld 6 genannten Verdacht Stellung zu nehmen.

Vorraussetzungen für die Vernichtung der Waren gem. Art 26 VO (EU) Nr. 608/2013
Die Waren werden unter zollamtlicher Überwachung vernichtet, wenn Sie der Vernichtung innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang dieser Mitteilung schriftlich zugestimmt haben. Beachten Sie bitte, dass Ihre Zustimmung auch als erteilt gilt, wenn Sie der Vernichtung der Waren innerhalb der 10 Arbeitstagen nicht ausdrücklich schriftlich oder mündlich widersprechen.

Die Entscheidung zur Vernichtung geht Ihnen bei Vorliegen der o. g. Voraussetzungen gesondert zu.

Widersprechen Sie der Vernichtung der Waren fristgerecht, wird der Inhaber der Entscheidung darüber informiert und aufgefordert ein zivilgerichtliches Verfahren zur Feststellung der Rechtsverletzung einzuleiten. Durch das Gerichtsverfahren können Ihnen weitere Kosten enstehen."
Das steht im 7. Punkt.

Wäre echt super, dass mir nichts passiert ^^'

Schlumi30  09.01.2018, 17:54
@jztfrage

Gibt es irgendein Update bei dir?

appledev4  27.09.2017, 19:09

passiert nix einfach ignorieren :)

jztfrage 
Fragesteller
 28.09.2017, 11:13
@appledev4

Ich habe die Vernichtung per Email bestätigen lassen. Geht das?

Und.. Woher weiß ich ob das wirklich Vernichtet wird? Kriege ich eine Email, Post oder so?

solange du der vernichtung nicht wiedersprichst, dürfte nix passieren