Vermögensauskunft ohne Unterschrift?
Wie verhält es sich eigentlich, wenn ich der Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft nachkomme, diese vollständig wahrheitsgemäss ausgefüllt abgebe und nicht unterschreibe ?
3 Antworten
Die Vermögensauskunft muss nicht unterschrieben werden, damit sie Gültigkeit erlangt. Das heißt, der Gerichtsvollzieher bzw. deine Gläubiger können das als „offizielles Dokument“ von dir verwenden.
Die Gläubiger sind nicht zu einer außergerichtlichen Einigung verpflichtet. Außerdem haben sie anscheinend alle einen Vollstreckungstitel gegen dich, das heißt, dass deren Forderungen sogar gerichtlich anerkannt sind. Statt so über deine Gläubiger herzuziehen, solltest du dir lieber Gedanken machen, dass du jemanden finanziell geschadet hast und du damit im Unrecht bist. Außerdem würde ich mir statt rumtricksen lieber überlegen, wie du deine Schulden am besten zurückzahlen willst
der Gerichtsvollzieher erstellt dan deine Vermögensauskunft als elektronisches Dokument nach den entsprechenden Bestimmungen der ZPO und dem dort vorgesehenen Verfahren; Eine Unterschrift (wie denn auch bei elektronischer Aufnahme) ist nicht mehr erforderlich; § 802f Abs. 5 ZPO; ein ganz normaler Vorgang;
Dann ist es keine Auskunft.
Sie wird nicht als Vermögensauskunft anerkannt.
Sie gilt als nicht gegeben.
Kurz darauf gebe ich sowieso einen Insolenzantrag ab. Einige der Gläubiger sind mir einfach überdrüssig. Sie haben besseren Wissens meine Angebote zur außergerichtlichen Einigung nicht angenommen oder zu nicht realisierbaren Bedingungen.