Wie lange dauert es bei Nichtabgabe EV bis Verhaftung?

3 Antworten

Grundsätzlich ist es Voraussetzung, daß der Gläubiger in seinem Vollstreckungsauftrag überhaupt einen Antrag auf Erlaß eines Haftbefehls im Falle der Nichtabgabe der Vermögensauskunft gestellt hat. Ist dies der Fall, dann wird der zuständige Gerichtsvollzieher relativ zeitnah den Haftbefehl (§ 802g ZPO) beim Amtsgericht beantragen. Wie lange es dauert, bis der HB erlassen ist, hängt vom jeweiligen Amtsgericht ab. An kleinen Gerichten liegt er dem GV manchmal schon nach drei Tagen vor, in Großstädten wie München kann es bis zu 3 Wochen dauern. Hinzu kommt, daß manche GV den HB solange nicht beantragen, bis der Gläubiger die für den Erlaß erhobene Gerichtsgebühr einbezahlt hat. Danach wird der GV in der Regel ohne größere zeitliche Verzögerung mit dem HB beim Schuldner vorstellig werden. Der HB selbst bleibt 2 Jahre gültig (§ 802h Abs.1ZPO).

Allerdings ist es jedoch nicht so, daß automatisch eine Verhaftung erfolgt. Der GV wird Dich ein letztes mal auffordern, entweder die Forderung zu begleichen oder die VAK abzugeben. Erst wenn Du Dich erneut weigerst vollzieht er die Verhaftung.

Rombinius 
Fragesteller
 08.01.2020, 19:24

Danke für die ausführliche und qualifizierte Antwort

Du bekommst nen Termin zur Abgabe der EV. Nimmst du den grundlos nicht wahr kann der Gerichtsvollzieher praktisch am nächsten Tag einen HB beantragen und bekommt ihn auch. Also lang warten würde ich nicht. Anaonsten steht der GV irgendwann mit der Polizei auf der Matte wenn du Pech hast. Du bekommst auch Pist vom Gericht, sobald ein HB gegen dich beantragt wurde vom Gerichtavollzieher.

Rombinius 
Fragesteller
 08.01.2020, 12:34

welchen zeitrahmen ?

Ma10ddin  08.01.2020, 12:37
@Rombinius

Wie gesagt, kommr auf den Getichtsvollzieher an. Die meisten sind da ziemlich fix denke ich. Also geh mal von 2 bis 3 Wochen aus.

Rombinius 
Fragesteller
 08.01.2020, 12:39
@Ma10ddin

Danke für die info.

Im Grunde ist beabsichtigt, einen Insoantrag zu stellen. Wozu dann noch die VMA abgeben...

Ma10ddin  08.01.2020, 12:41
@Rombinius

Weil du den Antrag eben noch nicht gestellt hast. Was irgendwer, irgendwann mal vorhat interessiert weder den Gläubiger noch den Gerichtsvollzieher bis dahin.

Rombinius 
Fragesteller
 08.01.2020, 12:43
@Ma10ddin

ist nachvollziehbar

Ma10ddin  08.01.2020, 12:46
@Rombinius

Deswegen würd ich sie abgeben und fertig. Spart dir ne Menge Ärger.

itasca  08.01.2020, 14:13
Du bekommst auch Pist vom Gericht, sobald ein HB gegen dich beantragt wurde vom Gerichtavollzieher.

Nein.

itasca  08.01.2020, 17:06
@Ma10ddin

Nein. Der HB ist ausdrücklich von der Zustellung an den Schuldner ausgenommen (§ 802g Abs.1 S.3 ZPO). Oder was meinst Du mit "...Pist vom Gericht...."?

Ma10ddin  08.01.2020, 17:09
@itasca

Natürlich bekommt man es per Post mitgeteilt, wenn der HB beantragt wurde. Hab ich selbst schon gehabt so nen Brief, nachdem ich umgezogen bin.

itasca  08.01.2020, 17:55
@Ma10ddin

Das ist etwas anderes. Ich habe die GV- Ausbildung selber gemacht und es wird im Rahmen der Terminierung zur VAK- Abgabe in der Ladung darauf hingewiesen, daß ein HB im Falle des Nichterscheinens bzw. der Weigerung zur Abgabe beantragt wird. Sobald dies aber geschehen ist und vor allem, sobald der HB dem GV vorliegt, wird dem Schuldner dies seitens des GV nicht mehr mitgeteilt. Das wäre ja auch kontraproduktiv. Ich kann mir offen gesagt auch nicht vorstellen, daß das (Vollstreckungs-)Gericht dem Schuldner die Ausfertigung eines HB zustellt. In der Praxis fordert der GV unter der Angabe, daß ein HB vorliegt, den Schuldner zur Zahlung bzw. VAK-abgabe auf. Ist dies erfolglos, übergibt er dem Schuldner eine Abschrift des HB und verhaftet ihn.

Ma10ddin  08.01.2020, 18:05
@itasca

Ich habe auch nicht gesagt, dass der HB zugestellt wird. Lediglich dass einer beantragt wurde. Und das wird per Post mitgeteilt. Und das auch vom Amtsgericht, nicht vom GV selbst.

Meist wird der Haftbefehl noch am Tag der versäumten Vermögensauskunft beantragt und vom Gericht auch erlassen.

Innerhalb von 3-4 Tagen ist der HB dann beim Gläubiger oder beim Gerichtsvollzieher. Hat der Gerichtsvollzieher erst mal den roten Zettel kann er jederzeit beim Schuldner erscheinen und den Haftauftrag durchführen.