Vermieterrechtschutz in die Steuererklärung
Hallo! Ich habe eben von meiner Versicherung erfahren das ich die Vermiterrechtschutz absetzen kann. Da ich das ganze mit dem Elsterformular mache, weiß ich jetzt nicht genau wo ich das einzutragen habe. Kommt das auch in den Vorsorgeausgleich oder gehört das in die Werbungskosten????
LG Paketeschubser
1 Antwort
Das sind Werbungskosten, aber bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Wenn Du ein Grundstück oder eine Wohnung vermietest, hast Du Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Dann können hiermit in Zusammenhang stehende Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden, also auch z. B. Grundsteuer, Darlehnszinsen und auch die Vermieter- Rechtsschutzversicherung. Wenn Du keine Mieteinkünfte hast, bist Du auch kein Vermieter, und die Versicherung bringt Dir gar nichts.
Ich war Vermieter bis letztes Jahr. Darum frag ich. ABer ich muß meine Steuererklärung selber machen.... Danke