Vermieterrechtschutz in die Steuererklärung

1 Antwort

Das sind Werbungskosten, aber bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Wenn Du ein Grundstück oder eine Wohnung vermietest, hast Du Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Dann können hiermit in Zusammenhang stehende Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden, also auch z. B. Grundsteuer, Darlehnszinsen und auch die Vermieter- Rechtsschutzversicherung. Wenn Du keine Mieteinkünfte hast, bist Du auch kein Vermieter, und die Versicherung bringt Dir gar nichts.

Paketeschubser 
Fragesteller
 05.07.2011, 17:43

Ich war Vermieter bis letztes Jahr. Darum frag ich. ABer ich muß meine Steuererklärung selber machen.... Danke