Welche Werbungskosten kann ich im Pflichtpraktikum geltend machen?
Hallo zusammen,
zur Zeit steht ja noch nicht fest, ob man auch im Erststudium Werbungskosten ansetzen kann. Ich möchte nun die Steuererklärung ausfüllen und meine Werbungskosten aus dem Praktikum angeben. Verpflegungsmehraufwand kann man ja für die ersten 3 Monate ansetzen. Wie sieht es mit Übernachtungskostenpauschale/Miete aus? Miete kann man ja eig nur bei doppelter Haushaltsführung absetzen. Ich habe jedoch meine erste Wohnung untervermietet und in einer zweiten Wohnung gewohnt. Die Firma in der ich das Praktikum gemacht habe ist normalerweise meine zweite Arbeitsstätte, die Uni meine erste. Was kann ich jetzt im Zusammenhang mit dem Praktikum absetzen? Vielen Dank im Voraus.
LG
3 Antworten
Vorneweg, wir können und dürfen dir hier nicht sagen, was du absetzen sollst. Das wäre Steuerberatung und das dürfen wir hier nicht.
Du kannst alles angeben, was mit dem Erststudium zusammen hängt. Auch wenn noch nicht entschieden ist, ob es anerkannt wird. Du wirst dann einen vorläufigen Bescheid bekommen. Und der wird dann ggf. abgeändert, wenn eine Entscheidung steht.
Zweitwohnung kannst du natürlich nur angeben, wenn du tatsächlich 2 Haushalte benutzt hast im Bezug auf das Studium. Wenn die andere Wohnung für andere Zwecke ist, dann nicht.
Ganz lieben Dank für den Stern, freue mich sehr darüber.
Ich bin kein Steuerfachmann, aber eines habe ich mir merken müssen:
es ist ein Unterschied, ob du Kosten einer Berufsausbildung (das wäre es ja)
oder
Kosten für eine Weiterbildung / Fortbildung / im Beruf absetzten willst.
Ich kann mich daran Erinnern, dass es wohl zu einer Enttäuschung kommen wird....
Mach dich bitte sachkundig! Ein Anruf beim Finanzamt genügt und erspart dir viel Arbeit.
nein, vielen Dank, bin wirklich kein Fachmann, habe nur damals die Ablehnung zur Kenntnis genommen. Mehr noch: zuvor waren Kosten für die Promotion absetzbar, aber nicht fürs Studium, nicht für die Habilitation (bin also "leer" ausgegangen) - dann war es mal kurz angeblich umgekehrt 3-5 Jahre später (Habilitation ja, Promotion nein) (bin also WIEDER "leer" ausgegangen) - so viel zum Thema Steuergerechtigkeit und Förderung der Ausbildung...
Daher die Bitte, das vorher zu bedenken und zu prüfen - offene Entscheidungen sind ja nicht möglich, einbezogen zu werden.
Bevor du dir die ganze Mühe machst - bist du überhaupt steuerpflichtig?
Bei den Werbungskosten für die Erstausbildung kommt schon einiges zusammen. Und wenn das dann alles abgesetzt werden kann, dann baut man sich einen ordentlichen Verlustvortrag für die ersten jahre des Berufslebens auf.
Es steht aktuell noch eine Gerichtsentscheidung aus, ob Werbungskosten für die Erstausbildung komplett abgesetzt werden können. Das wusstest du vermutlich bei deiner Antwort noch nicht.