Vermieterprovision
... noch einmal zum Thema :
Stimmt es etwa auch, daß wenn ein Mieter die Courtage bezahlt, der Vermieter seine Courtage dann erstattet bekommt? Solche Sachen hab ich auch heut gehört.
5 Antworten
Stimmt es etwa auch, daß wenn ein Mieter die Courtage bezahlt, der Vermieter seine Courtage dann erstattet bekommt? Solche Sachen hab ich auch heut gehört.
Da hast Du falsch gehört.
Der Makler kann nicht doppelt kassieren. Wer ihn beauftragt, zahlt. Das soll künftig generell der Vermieter sein, da er am ehesten von Maklung profitiert.
Das wäre m. E. sittenwidrig.
Der Vermieter zahlt keine Courtage und kann sie nicht erstattet bekommen.
...oder etwa die Hausverwaltung?
Ich weiß ja nun nicht, wer den Makler beauftragt hat, der Eigentümer oder die Hausverwaltung
Dieser Behauptung fehlt hier die Grundlage,
Wo und in welchem Zusammenhang gehört?
Der Makler kann durch den Vermieter mit der Vermittlung einer Mietwohnung beauftragt werden. Bringt der Makler eine Mietinteressenten, der mit dem Vermieter einen Mietvertrag abschließt, dann erhält der Makler vom Vermieter die vereinbarte Provision. Der Makler kann darüber hinaus mit dem Mieter eine Provisionszahlung vereinbaren. Dann wird nach MV-Abschluss auch diese Provision fällig. Dem Vermieter wird in diesem Fall keine Provision erstattet, denn die Verträge mit dem Makler haben keine Verbindung miteinander.
Der Makler kann doppelt kassieren, wenn es 2 Verträge gibt.