Jobcenter möchte heiz u. Nebenkostenabrechnung?

8 Antworten

Was der Vermieter sagt spielt ggf. gar keine Rolle, es kommt darauf an was im Mietvertrag steht und wenn das Jobcenter die BK - Abrechnungen aus dem Jahr 2019 und 2020 haben möchte, nehme ich an das der Vermieter auch dazu verpflichtet ist eine BK - Abrechnung zu erstellen.

Wenn aus dem Mietvertrag nicht eindeutig zu entnehmen ist, dass er eine Pauschalmiete zahlt, ist der Vermieter zum Erstellen einer BK - Abrechnung gesetzlich verpflichtet, wenn er das alleine nicht mehr kann, dann muss er sich entsprechende Hilfe holen.

Verstehe ich nicht. Dein Freund hat seinen Mietvertrag nicht mehr, weiß auch nicht, was er vereinbart und was das Center genehmigt hat?

Wenn er Abschläge bezahlt, die er vom Job-Center bekommt, hat er einen Anspruch auf Abrechnung dieser Beträge. Gibt es keine Abschläge, gibt es auch keine Abrechnung, was ein JobCenter eigentlich wissen muss, wenn es keine bezahlt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Und diese detaillierte nebenkostenabrechnung muss der Vermieter ausstellen ? Das traue ich ihm absolut nicht zu in dem Alter

Die Nebenkostenabrechnung kommt vom Vermieter wo alle Posten drin sind die die Wohnung / das Haus kosten und entsprechend aufgeteilt sowie geleistete Zahlungen und am Ende kommt raus ob man Nachzahlen, Guthaben oder nichts bezahlen muss.

Wenn man solch eine "normalität" und PFLICHT nicht erfüllen kann, sollte man keine WOhnungen vermieten. Er könnte aber auch eine Hausverwaltung beauftragen das zu tun, das würde den Vermieter entlasten.

Von Experte GerdausBerlin bestätigt

Es ist durchaus möglich, dass im Mietvertrag eine Nebenkostenpauschale vereinbart wird. Mit diesem festen monatlichen Betrag sind alle laufenden, umlagefähigen Nebenkosten abgegolten, und zwar unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch des Mieters.

Doch nicht alle Nebenkostenarten lassen eine Pauschalabrechnung zu - Heiz- und Warmwasserkosten müssen nach der Heizkosten-Verordnung nämlich zu mindestens 50 % nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden.

Nicht betroffen von diesen Regelungen sind nur Vermietungen in Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung oder Zweifamilienhäuser, in denen der Vermieter eine der Wohnungen selbst bewohnt.

Alles Gute für dich!

Wendet Euch mal an eine Beratungsstelle für ALG II Empfänger. Da sollte man das wissen.